Formulare und Dokumente für Arbeitgeber
z.B. Kündigungs-Vorlage als PDF und Word Format zum kostenlosen Download.
Kostenlose Mustervorlagen verwenden
Ihre Anwälte für Arbeitsrecht bieten Ihnen als besonderen Service diesen Download-Bereich an. Nutzen Sie die kostenlosen Muster und Vorlagen aus dem Bereich des Arbeitsrechts, die wir für Sie zusammengestellt haben und Ihnen hier zum Herunterladen anbieten. Hier können Sie benötigte Formulare herunterladen und ausdrucken, die Sie für den Bereich HR (Human Resources) bzw. im Personalmanagment benötigen. Ob Abmahnung, Änderungskündigung oder ordentliche Kündigung – finden Sie hier die passende Vorlage, die Sie mit Ihrer individuelle Bearbeitung anpassen können. Damit möchten wir Sie bei Ihrer Arbeit unterstützen und stehen Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.
In den folgenden Dokumenten bieten wir Ihnen Formulierungsvorschläge an, die wir mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt haben und weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich um allgemeine Formulierungen handelt, die Ihnen eine Grundlage zur weiteren Ausgestaltung geben sollen.
Sie können nicht den Einzelfall berücksichtigen, sie ersetzen keine anwaltliche Beratung. Wir übernehmen keine Haftung für den Gebrauch der hier zum Download angebotenen Muster und Vorlagen.
Sie benötigen ein individuelles Dokument (Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, etc.)? Gerne helfen wir Ihnen bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Dokumente. Rufen Sie jetzt an unter: +49 (0)30 609 892 48 0 oder vereinbaren Sie online einen Beratungstermin!
Für Arbeitnehmer: Vorlagen und Muster kostenlos herunterladen
Vorlagen und Muster für Kündigung und Abmahnung durch den Arbeitgeber
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf immer der Schriftform (§ 623 BGB). Die elektronische Form ist nicht ausreichend. Wird per Fax, E-Mail, E-Postbrief oder SMS gekündigt, muss zusätzlich fristgerecht die Kündigung auf Papier erfolgen. Zu den vorgeschriebenen Inhalten einer Kündigung gehört, dass der richtige Briefkopf bzw. Absender der Kündigung gewählt wird. Im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann zudem festgelegt sein, dass die Kündigung nur per Einschreiben erfolgen darf. Diese Formvorgabe dient der Beweisführung. Bestreitet ein Arbeitnehmer den Zugang der Kündigung, ist der Nachweis durch den Beleg über die Einschreibesendung hilfreich. Möglich ist es auch, dem Arbeitnehmer die Kündigung persönlich auszuhändigen und den Empfang quittieren zu lassen.
Wird die Kündigung nur mündlich ausgesprochen oder die Schriftform nicht eingehalten, ist es dem Arbeitnehmer möglich, die Kündigung selbst noch nach der dreiwöchigen Klagefrist gem. § 4 KSchG anzugreifen und eine entsprechende Kündigungsschutzklage einzureichen.
Ebenfalls von Relevanz sind die Angaben in der Unterschriftszeile. Das Kündigungsschreiben muss vom Kündigungsberechtigten eigenhändig unterschrieben werden, ein Namenskürzel reicht in der Praxis nicht aus.
Nicht angegeben werden muss dagegen in einer Kündigung der Kündigungsgrund, soweit dies nicht einzelvertraglich (Arbeitsvertrag, Zusatzverträge) bestimmt wurde. Jeder Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, den Kündigungsgrund auf Verlangen – auch nachträglich – mitzuteilen. Wird ein Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses genannt, legt sich der Arbeitgeber damit fest. Im Falle eines eventuell nachfolgenden Kündigungsschutzprozesses könnte dies nachteilige Folgen haben. Die Rechtsgrundlage für die Nennung des Kündigungsgrundes ergibt sich bei der ordentlichen Kündigung aus § 1 KSchG, bei der außerordentlichen Kündigung aus § 626 BGB.
Kündigung, außerordentliche (Vorlage)
Eine außerordentliche Kündigung wird in der Regel als fristlose Kündigung ausgesprochen. Im Unterschied zu einer ordentlichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis im Falle einer fristlosen Kündigung sofort mit dem Zugang der Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet.
Kündigung, ordentliche (Muster)
Bei einer ordentlichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen beendet.
Änderungskündigung (Muster)
Möchte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zukünftig auf einer anderen Position beschäftigen oder einzelne Teile des Arbeitsvertrages zum Nachteil des Arbeitnehmers abändern, geht dies nur einvernehmlich.
Abmahnung (Vorlage)
Mithilfe einer Abmahnung zeigt der Arbeitgeber (AG) dem Arbeitnehmer quasi die „gelbe Karte“ und beanstandet dessen Fehlverhalten. Gleichzeitig weist der AG den Arbeitnehmer in der Abmahnung darauf hin, dass eine Kündigung im Wiederholungsfall droht. Eine Abmahnung ist in der Regel notwendige Voraussetzung vor dem Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung und daher ein wichtiges Instrument im Arbeitsrecht.
Für Sie angepasste Verträge / Vorlagen
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Elternzeit und Urlaub
Bestätigung der Elternzeit (Vorlage)
Der Arbeitgeber ist gemäß § 16 Abs.1 Satz 8 BEEG verpflichtet dem Arbeitnehmer, die beantragte Elternzeit zu bescheinigen. Gleichzeitig steht dem AG gemäß § 17 Abs.1 Satz 1 BEEG das Recht zu, den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers für jeden vollen Monat der Elternzeit um ein Zwölftel zu kürzen.
Kürzung Urlaub während der Elternzeit (Vorlage)
Dem Arbeitgeber steht gemäß § 17 Abs.1 Satz 1 BEEG das Recht zu, den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers für jeden vollen Monat der Elternzeit um ein Zwölftel zu kürzen.
Urlaubsbescheinigung (Vorlage)
Die Urlaubsbescheinigung soll verhindern, dass Arbeitnehmer, die im Laufe eines Jahres den Arbeitgeber wechseln, mehr Urlaub erhalten, als ihnen insgesamt pro Kalenderjahr zusteht. Aus diesem Grund kann der neue Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Vorlage einer Urlaubsbescheinigung des vorherigen Arbeitgebers verlangen.
Freistellung und Kurzarbeit
Freistellung, unwiderrufliche, von der Arbeit (Vorlage)
Eine unwiderrufliche Freistellung kommt in der Regel nach Ausspruch einer Kündigung in Betracht. Alternativ zu einer separaten Freistellungserklärung kann die Freistellung auch unmittelbar in der Kündigung erklärt werden.
Freistellung, widerrufliche, von der Arbeit (Vorlage)
Eine widerrufliche Freistellung kommt in der Regel nach Ausspruch einer Kündigung in Betracht. Alternativ zu einer separaten Freistellungserklärung kann die Freistellung auch unmittelbar in der Kündigung erklärt werden.
Kurzarbeit, Einverständniserklärung (Vorlage)
Sofern in Ihrem Betrieb kein Tarifvertrag gilt oder ein geltender Tarifvertrag keine Kurzarbeitsklausel enthält, kann die Einführung der Kurzarbeit nicht einseitig durch den Arbeitgeber angeordnet werden. Dies ist nur mit einer Einverständniserklärung zur Kurzarbeit durch den Arbeitnehmer möglich. Gleichzeitig müssen Sie als Arbeitgeber den Arbeitsausfall unverzüglich der Agentur für Arbeit anzeigen und einen Antrag auf Gewährung von Kurzarbeitergeld stellen.
Haftungsausschluss
Bei den vorliegenden Mustertexten handelt es sich um allgemeine Exemplare, welche unter Umständen im Einzelfall angepasst werden müssen. Wir übernehmen keinerlei Haftung dafür, dass das jeweilige Dokument für den von Ihnen angedachten Anwendungsbereich geeignet ist. Bedenken Sie bitte, dass Sie mit der Verwendung eines dieser Mustertexte Rechtsfolgen herbeiführen. In Zweifelsfällen raten wir daher dringend dazu, sich vor Anwendung der Mustertexte anwaltlich beraten zu lassen unter: Hotline +49 (0) 30 609 892 480