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Ihr Anwalt für Arbeitsrecht: Unser Beratungsangebot für Arbeitnehmer

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer im Arbeitsrecht bei Konflikten mit Ihren Vorgesetzten, Ihrem Arbeitgeber oder mit Kollegen und entwickeln eine Strategie zur Lösung Ihres Problems.

Von Beginn bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen zwischen den Arbeitsvertragsparteien häufig Konflikte. Oft haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschiedliche Auffassungen über ihre Rechte und Pflichten.

Nicht immer muss ein Konflikt in einem langen Rechtsstreit vor Gericht eskalieren. Wir empfehlen daher eine frühzeitige Beratung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.

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Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht stärkt Arbeitnehmern rechtlich den Rücken:

Anwalt für Arbeitsrecht hilft verzweifelten Arbeitnehmern nach Kündigung

Rechte bei Kündigung

Gerade bei Kündigungen ist aufgrund kurzer Fristen schnelle Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht erforderlich. Gegen die Kündigung muss innerhalb von nur 3 Wochen Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden. Lassen Sie sich daher zeitnah anwaltlich beraten.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht hilft Arbeitnehmern bei Verhandlung von Abfindung

Abfindung

Der Großteil der Kündigungsschutzprozesse enden mit Zahlung einer nicht unerheblichen Abfindung. Wir unterstützen Sie bei der Verhandlung mit ihrem Arbeitgeber sowohl im außergerichtlichen sowie gerichtlichen Prozess. Holen Sie sich zeitnah anwaltliche Unterstützung.

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Anwalt für Arbeitsrecht prüft Arbeitsvertrag von Arbeitnehmern

Arbeitsvertrag prüfen

Bei einem Arbeitsvertrag steckt die Tücke meist im Detail. Lassen Sie ihren Arbeitsvertrag anwaltlich überprüfen. Wir klären Sie ausführlich darüber auf welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen.

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Fachanwalt für Arbeitnehmer verhandelt Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag

Hat Ihnen ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag angeboten? An dieser Stelle ist Vorsicht geboten. Unterschreiben Sie vorerst nichts, denn es können gravierende Nachteile entstehen, wie z.B. beim Arbeitslosengeld. Lassen Sie sich erst anwaltlich beraten bevor Sie zustimmen.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht prüft Befristung von Arbeitnehmern

Befristung

Befristete Arbeitsverträge nehmen im Berufsleben immer mehr zu. Oftmals sind Befristungen jedoch rechtsunwirksam vereinbart worden. Lassen Sie daher ihre Befristung rechtlich überprüfen. Eine Entfristungsklage kann nur innerhalb von drei Wochen nach Auslaufen der Befristung geltend gemacht werden.

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Abmahnung Rechtsanwalt Berlin

Abmahnung

Sie haben eine Abmahnung erhalten? An dieser Stelle ist dringend Handlungsbedarf erforderlich, denn häufig ist eine Abmahnung die Vorstufe zur Kündigung. Lassen Sie sich daher anwaltlich unterstützen.

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Soforthilfe vom Anwalt für Arbeitsrecht in der Nähe

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir helfen Arbeitnehmern im Falle einer Kündigung den Arbeitsplatz zu erhalten oder bei Beendigung eine angemessene Abfindung auszuhandeln. Wir prüfen auch Zeugnisses und haben bei der Durchsetzung des Anpruches auf Zeugnisänderung eine sehr hohe Erfolgsquote.

In Fällen des Arbeitsrechts geht es um Existenzen und höchstpersönliche Belange. Oft ist schnelles handeln gefragt. Aus diesem Grund können Sie 24 Stunden am Tag unsere Kanzlei erreichen und einen Termin vereinbaren. Deshalb erhalten Sie bei uns im Falle einer Kündigung immer einen kurzfristigen Termin.

Wir haben für Sie auch die relevantesten Themen im Arbeitsrecht in unserem Ratgeber zusammengestellt. In diesem erhalten Sie einen ersten Überblick in unsere Beratungstätigkeit. Der Bereich wird in unserem Blog regelmäßig erweitert und an die neueste Rechtsprechung angepasst.

 

Anwalt für Betriebsräte: Auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber

Der Betriebsrat stellt die Interessenvertretung der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber dar. Da ist es nur logisch, dass die Rechtsanwälte unserer Kanzlei auch Betriebsräte beraten. Der Arbeitgeber kann in Betrieben mit einem Betriebsrat über personelle Maßnahmen nicht allein entscheiden. In vielen Fällen hat der Betriebsrat ein Anhörungsrecht, wie vor dem Ausspruch von Kündigungen eines Arbeitnehmers. In anderen Fällen hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Die Rechte gehen soweit, dass Einzelmaßnahmen des Arbeitgebers rechtsunwirksam sind, wenn er diese ohne Einschaltung des Betriebsrates getroffen hat.

Aus § 87 BetrVG ergibt sich, dass sich der Arbeitgeber und der Betriebsrat vor den darin geregelten sozialen Angelegenheiten einigen müssen. In folgenden Fällen hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht:

  • Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb
  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage
  • vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;
  • Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte
  • Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird
  • Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen
  • Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften
  • Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist
  • Zuweisung und Kündigung von Wohnräumen, die den Arbeitnehmern mit Rücksicht auf das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses vermietet werden, sowie die allgemeine Festlegung der Nutzungsbedingungen
  • Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung
  • Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte, einschließlich der Geldfaktoren
  • Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen
  • Grundsätze über die Durchführung von Gruppenarbeit; Gruppenarbeit im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn im Rahmen des betrieblichen Arbeitsablaufs eine Gruppe von Arbeitnehmern eine ihr übertragene Gesamtaufgabe im Wesentlichen eigenverantwortlich erledigt.

 

Aus § 87 BetrVG ergibt sich ebenso ein Initiativrecht des Betriebsrates. Er kann dem Arbeitgeber eine bestimmte Regelung vorschlagen um die Rechte und Pflichten im laufenden Arbeitsverhältnis näher zu regeln. Anschließend muss er den Arbeitgeber auffordern Verhandlungen zum vorgeschlagenen Thema aufzunehmen. Im Falle der Verweigerung wird die Einigungsstelle angerufen, um im Ergebnis eine Betriebsvereinbarung abzuschließen.

Für die Beratung sollte auf jeden Fall ein Fachanwalt für Arbeitsrecht eingeschaltet werden. Das Betriebsverfassungsgesetz regelt, dass die durch die Tätigkeit des Betriebsrates entstehenden und zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Kosten vom Arbeitgeber zu ragen sind. Zu diesen Kosten zählen auch die Beratungs- und Rechtsverfolgungskosten durch einen Rechtsanwalt. Vor Beauftragung ist zunächst eine ordnungsgemäße Beschlussfassung notwendig.

Soforthilfe vom Anwalt
Sie können uns unter +49 (0)30 609-8924-80 anrufen oder Sie vereinbaren einen Termin über unsere Kontaktseite.
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