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„Werkstudent vs. Minijob – Unterschiede, Vorteile und Umsetzung“

am 14.08.2024 - 10:00 Uhr

Rechtsanwältin für Arbeitsrecht Livia Merla
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Christian Meeser

mit Livia Merla und Christian Meeser

Jetzt Platz sichern. Sie wollen als Arbeitgeber Lohnkosten sparen und denken über eine der beiden Beschäftigungsformen nach?   Da spricht grundsätzlich nix dagegen – die Frage ist nur, welche die Richtige und worauf zu achten ist?   Viele Arbeitgeber nehmen Werkstudenten leider immer noch nicht als „richtige“ Arbeitnehmer wahr. Daher wird es Zeit, dass wir an dieser […]

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#Kündigung

Kündigung Schwangere bei Massenentlassung

Haben Schwangere bei Massenentlassungen Kündigungsschutz? 

Nach einem aktuellen EuGH-Urteil sind Schwangere nicht vor Massenentlassungen geschützt (EuGH, Urteil vom 22.02.2018 – Az.: C-103/16).

Fall:

Eine spanische Arbeitnehmerin wurde im Zuge einer Massenentlassung durch ihren Arbeitgeber gekündigt. Hiergegen erhob die Arbeitnehmerin eine Kündigungsschutzklage. Die spanischen Gerichte lehnten Ihren Antrag ab und stellten fest, die Kündigungen seien wirksam.

Wie hat der Europäische Gerichtshof entschieden?

Der EuGH entschied, dass die Kündigung einer Schwangeren dann möglich ist, wenn der Arbeitgeber gezwungen ist Massenentlassungen vorzunehmen. Jedoch muss der Arbeitgeber der zu kündigenden Arbeitnehmerin mit der Kündigung die Gründe schriftlich mitteilen, warum sie im Zuge der Massenentlassung gekündigt wird. Dabei müssen sachliche Kriterien benannt werden, die nicht auf die Schwangerschaft der Klägerin schließen dürfen.

Was muss die betroffene Arbeitnehmerin bei Kündigung tun?

Sollten Sie eine Kündigung in der Schwangerschaft erhalten haben, lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten. Auch wenn der Arbeitgeber meint es läge eine Massenentlassung vor, so betrifft diese meist nur einzelne Abteilungen des Unternehmens. Oft ist die Weiterbeschäftigung der schwangeren Arbeitnehmerin weiterhin möglich. Eine Kündigung sollte ohne anwaltliche Prüfung nicht einfach hingenommen werden.

Bild vom Autor Livia Merla

Über den Autor

Livia Merla ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Berlin und geschäftsführende Partnerin der Kanzlei MGP Merla Ganschow & Partner mbB Steuerberater Rechtsanwalt in Berlin Charlottenburg.

Livia Merla

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