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„Richtig kündigen – Das müssen Arbeitgeber wissen“  

am 08.10.2024 - 09:30 Uhr

Rechtsanwältin für Arbeitsrecht Livia Merla
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Christian Meeser

mit Livia Merla und Christian Meeser

Jetzt Platz sichern. Arbeitgeber stehen oft vor der Frage, mit welchen Konsequenzen Sie auf ein Verhalten des Arbeitnehmers reagieren dürfen.    Darf man den Arbeitnehmer kündigen, weil die Performance nachlässt, er regelmäßig zu spät kommt, Dienstvorgaben missachtet oder zunehmend krankheitsbedingt ausfällt?    Diese und noch viele weitere Fragen beantworten wir Ihnen in unserem Intensiv-Workshop.     Inhalt des Intensiv-Workshops:  […]

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#Kündigung

Kündigung Schwangere bei Massenentlassung

Haben Schwangere bei Massenentlassungen Kündigungsschutz? 

Nach einem aktuellen EuGH-Urteil sind Schwangere nicht vor Massenentlassungen geschützt (EuGH, Urteil vom 22.02.2018 – Az.: C-103/16).

Fall:

Eine spanische Arbeitnehmerin wurde im Zuge einer Massenentlassung durch ihren Arbeitgeber gekündigt. Hiergegen erhob die Arbeitnehmerin eine Kündigungsschutzklage. Die spanischen Gerichte lehnten Ihren Antrag ab und stellten fest, die Kündigungen seien wirksam.

Wie hat der Europäische Gerichtshof entschieden?

Der EuGH entschied, dass die Kündigung einer Schwangeren dann möglich ist, wenn der Arbeitgeber gezwungen ist Massenentlassungen vorzunehmen. Jedoch muss der Arbeitgeber der zu kündigenden Arbeitnehmerin mit der Kündigung die Gründe schriftlich mitteilen, warum sie im Zuge der Massenentlassung gekündigt wird. Dabei müssen sachliche Kriterien benannt werden, die nicht auf die Schwangerschaft der Klägerin schließen dürfen.

Was muss die betroffene Arbeitnehmerin bei Kündigung tun?

Sollten Sie eine Kündigung in der Schwangerschaft erhalten haben, lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten. Auch wenn der Arbeitgeber meint es läge eine Massenentlassung vor, so betrifft diese meist nur einzelne Abteilungen des Unternehmens. Oft ist die Weiterbeschäftigung der schwangeren Arbeitnehmerin weiterhin möglich. Eine Kündigung sollte ohne anwaltliche Prüfung nicht einfach hingenommen werden.

Bild vom Autor Livia Merla

Über den Autor

Livia Merla ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Berlin und geschäftsführende Partnerin der Kanzlei MGP Merla Ganschow & Partner mbB Steuerberater Rechtsanwalt in Berlin Charlottenburg.

Livia Merla

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