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„Die häufigsten Stolperfallen im Arbeitsvertrag“

am 10.04.2024 - 09:30 Uhr

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Anwalt für Startups: Rechtssicherheit für Gründer

Viele junge Professionals und Hochschulabsolventen aus der ganzen Welt ziehen nach Berlin, Hamburg oder Köln, um gezielt in deutschen Startups zu arbeiten. Genährt von neuen Ideen und einer erfolgsfreudigen Office-Szene ist ein lebendiger, internationaler und anspruchsvoller Arbeitsmarkt entstanden. Immer mehr Gründer in ganz Deutschland wagen den Schritt, ihr innovatives Geschäftsmodell zu realisieren. Neben Businessplan, Finanzierung oder Investoren-Gewinnung stehen regelmäßig Rechtsfragen und der Austausch mit Anwälten auf der Agenda. Das Gros der Existenzgründer setzt dafür bewusst auf Begleitung durch kompetente Fachanwälte.

Möchten Sie ein Startup gründen oder führen Sie bereits eines? Gerne begleiten wir Sie als arbeitsrechtlicher Anwalt für Startups zum nachhaltigen Erfolg!

Vom Businessplan zum Wachstum im Startup: Anwalt bietet rechtliche Basis

Die rentable Idee, Pitch Deck und Businessplan für das Geschäftsmodell stehen? Investoren sind interessiert und die Finanzierung erscheint möglich? Sobald aus der reinen Business-Idee Realität werden soll, ist Expertise aus dem rechtlichen Blickwinkel erforderlich. Beispielsweise bei der Wahl der Gesellschaftsform oder zur Sicherung von Marken oder Firmennamen. Am besten holen sich Existenzgründer von Beginn an einen Anwalt für das Startup an Ihre Seite, um schon die ersten Grundsteine des Unternehmens perfekt auszurichten.

Bereits vor der Einstellung von ersten Mitarbeitern können erste arbeitsrechtliche Fragestellungen entstehen: Je nach Gesellschaftsform der Unternehmens-Gründung gilt es beispielsweise zu bestimmen, wie sich das Gehalt der Geschäftsführer gestaltet, vor allem im Hinblick auf Sozialversicherungsbeiträge.

Spätestens sobald die ersten Mitarbeiter involviert werden, seien es Praktikanten, Werkstudenten, Vollzeit- und Teilzeitkräfte oder etwa Freelancer, ist es ratsam, einen Anwalt für Arbeitsrecht bei der Erstellung der Verträge zu konsultieren. Das Netzwerk an rechtlichen Herausforderungen, das sich für das Startup oder die Gründer in der Rolle “Arbeitgeber” bildet, ist nicht zu unterschätzen und birgt Risiken für die ein oder andere kostspielige Konflikt-Situation.

Begleitung durch Fachanwälte mit der Expertise Arbeitsrecht

Unsere Rechtsberatung für Arbeitsrecht umfasst unter anderem die folgenden Bereiche:

  • Bewerbung
  • Arbeitsvertrag
  • Urlaub & Krankheit
  • Abmahnungen
  • Kündigung
  • Aufhebungsvertrag
  • Abfindungen
  • Zeugnis
  • Mutterschutz
  • Elternzeit

Zudem ergeben sich sozialrechtliche Belange: etwa bei Betriebsprüfungen oder dem Verdacht der Scheinselbstständigkeit. Wenn Sie Freelancer engagieren, ist für die Situation besonderes Augenmerk gefragt. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei für Ihre Rechtsfragen, um von der Gründung an Ihr Start up dank Anwalt sorgenfrei personell wachsen zu lassen.

Beteiligungsmodelle Ihres Startups – Optionen zur Mitarbeiterbeteiligung

Arbeitnehmer, die sich als Arbeitgeber ein bestimmtes Startup aussuchen, identifizieren sich zumeist stark mit der Geschäftsidee und möchten durch ihr Engagement den Erfolg der Firma unmittelbar voranbringen. Zugleich ist die Startup-Szene besonders schnelllebig und es ist eher selten, dass Mitarbeiter länger als 3-5 Jahre in einem Startup bleiben. Eine verbreitete Herausforderung ist es, kompetente Fachkräfte zu halten – sei es die Buchhalterin, der Social Media Manager oder der CTO.

Ein Weg, die Motivation und Loyalität von Mitarbeitern und Management stärker und langfristiger zu binden, ist die Mitarbeiterbeteiligung. Zur rechtlichen Ausgestaltung sowie Umsetzung der passenden Mitarbeiterbeteiligung für Ihr Startup durch einen Anwalt sollten Sie sich im Speziellen an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

Verschiedene Beteiligungsmodelle erlauben den Mitarbeitern oder dem Management, zusätzlich zum Gehalt spürbar am wirtschaftlichen Erfolg des Start-ups teilzuhaben. So können bei der Kapitalbeteiligung je nach Situation etwa Belegschaftsaktien, Mitarbeiterdarlehen, variable Vergütungsvereinbarungen, GmbH-Anteile oder die stille Beteiligung infrage kommen. Ferner sind virtuelle Modelle (Virtual Stock Options) oder eine eigene Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft möglich.

Oder möchten Sie Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit eröffnen, mehr Mitentscheidungsrechte zu erhalten? Vor allem für die Generation Y können Rechte zur Mitsprache der entscheidende Faktor sein, sich langfristig engagiert an ein Unternehmen zu binden.

Welche Optionen sich für Ihre Firma am besten eignen, ist durch die Rechtsform Ihres Start-ups bedingt. Wenden Sie sich an uns, um sich individuell beraten zu lassen – ganz gleich, ob Sie erstmals ein Konzept zur Mitarbeiterbeteiligung einführen wollen oder bestehende Verträge diesbezüglich anpassen möchten.

Beratung für alle Startup-Rechtsformen bzw. Gesellschaftsformen

Ist Ihr Startup erfolgreich, steigt Ihre rechtliche Verantwortung mit dem personellen Wachstum. Delegieren Sie professionell und lassen Sie sich von hervorragenden Startup-Anwälten bei Ihrer Reise zum Erfolg begleiten. Ob Sie Ihr Geschäftsmodell in Deutschland als GbR, GmbH, UR, GmbH & Co. KG oder SE aktuell noch aufbauen oder bereits den Exit im Auge haben: Wir betreuen Sie gerne allumfassend bei sämtlichen arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Fragen sowie Vorgängen und freuen uns auf Ihre Anfrage.

Über den Autor

Livia Merla ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Berlin und geschäftsführende Partnerin der Kanzlei MGP Merla Ganschow & Partner mbB Steuerberater Rechtsanwalt in Berlin Charlottenburg.

Livia Merla

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