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„Das 1×1 der Kündigung für Arbeitgeber und HR-Verantwortliche“

am 14.05.2024 - 10:00 Uhr

Rechtsanwältin für Arbeitsrecht Livia Merla
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Christian Meeser

mit Livia Merla und Christian Meeser

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#Abfindung #Kündigung

Abfindung bei Kündigung – Richtig verhandeln

Eine Abfindung bei einer Kündigung zu erhalten, verlangt oftmals eine gute Strategie, viel Verhandlungsgeschick und hängt größtenteils von den Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage ab. Doch steht mir als Arbeitnehmer ein Anspruch auf eine Abfindung zu, wenn ich gekündigt wurde? In welcher Höhe ist eine Abfindung realistisch durchzusetzen? In diesem Beitrag erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Abfindung.

Steht mir als Arbeitnehmer ein Anspruch auf eine Abfindung bei erhaltener Kündigung zu? 

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass einem gekündigten Arbeitnehmer automatisch ein Anspruch auf eine Abfindung zusteht. Dies stimmt jedoch nicht Grundsätzlich gibt es bei einer Kündigung keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Nur in wenigen Ausnahmefällen besteht ein Anspruch auf eine Abfindung.

Ein Anspruch auf eine Abfindung kann sich zum Beispiel aus einer tarifvertraglichen Norm oder einem Sozialplan ergeben. Darüber hinaus ist ein weiterer Ausnahmetatbestand im § 1 a Kündigungsschutzgesetz normiert. Danach kann der Arbeitgeber gleichzeitig mit einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung nach § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anbieten. Der Arbeitnehmer erhält die versprochene Abfindung in diesem Fall aber lediglich dann, wenn er gegen die betriebsbedingte Kündigung keine Kündigungsschutzklage erhebt. Eine Zusage der Abfindung unter gleichzeitigem Verzicht des Arbeitnehmers auf eine Kündigungsschutzklage ist jedoch der Ausnahmefall.

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In den allermeisten Fällen zahlt der Arbeitgeber im Rahmen einer gerichtlichen Einigung eine Abfindung. Dies bedarf einer guten Strategie und jede Menge Verhandlungsgeschick. Dennoch handelt es sich um eine freiwillige Zahlung der Abfindung durch den Arbeitgeber bei einer Kündigung. Erhält man als Arbeitnehmer eine Kündigung, muss gegen die Kündigung innerhalb vom drei Wochen Kündigungsschutzklage eingereicht werden um gegen die Kündigung vorgehen zu können. Mithilfe der Kündigungsschutzklage klagt der Arbeitnehmer auf Feststellung, dass sein Arbeitsverhältnis weiterhin fortbesteht und die Kündigung unwirksam ist. Bahnt sich nunmehr im Prozess an, dass die Kündigung unwirksam ist, müsste der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis grundsätzlich mit dem Arbeitnehmer fortsetzen. Dies ist in der Praxis jedoch kaum umsetzbar, da das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Regel zerrüttet ist und eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für beide Parteien unvorstellbar ist. Darüber hinaus hätte der Arbeitgeber bei einem fortbestehenden Arbeitsverhältnis sämtliche ausstehenden Löhne für die Vergangenheit nach zu zahlen ohne eine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erhalten zu haben. Dies kann für den Arbeitgeber richtig teuer werden.

Aus diesem Grund bieten Arbeitgeber oft während des Prozesses eine Abfindung an. Damit kauft sich der Arbeitgeber von der Verpflichtung frei, einen Kündigungsgrund gerichtlich nachzuweisen. Gleichzeitig verhindert er auf diese Weise das Risiko Verzugslohn für die Monate nachzuzahlen, in denen der Arbeitnehmer nicht gearbeitet hat. An dieser Stelle bedarf es Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick um die höchstmögliche Abfindung zu erzielen. Häufig sind Arbeitnehmer einer einvernehmlichen Beendigung gegenüber auch nicht abgeneigt. Denn wenn eine Kündigung erst einmal in der Welt ist, stehen die Chancen bei einem Obsiegen im Prozess für eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit eher schlecht. Häufig sind Arbeitnehmer einer einvernehmlichen Beendigung gegenüber auch nicht abgeneigt. Denn wenn eine Kündigung erst einmal in der Welt ist, stehen die Chancen bei einem Obsiegen im Prozess für eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit eher schlecht.

In welcher Höhe kann ich eine Abfindung bei einer Kündigung erhalten?

Der Großteil der arbeitsgerichtlichen Prozesse wird durch einen Vergleich und die Zahlung einer Abfindung beendet.

Die Höhe der Abfindung bei einer Kündigung wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Es gibt jedoch keine starren Grenzen oder festgeschriebene Höhe der Abfindung. Im Endeffekt hängt die Höhe der Abfindung alleine vom Verhandlungsgeschick und der Hartnäckigkeit des Anwaltes oder Verhandlungspartners und den Erfolgschancen des Kündigungsschutzprozesses ab. Faktoren, die die Höhe der Abfindung beeinflussen, sind unter anderem:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit eines Arbeitnehmers
  • Höhe des Gehaltes
  • Größe des Unternehmens
  • Grund der ausgesprochenen Kündigung
  • persönliche Beziehung des Arbeitnehmers zum Arbeitgeber

Auch wenn es keine festgelegte Höhe für eine Abfindung gibt, gehen die Arbeitsgerichte meist von einer „Regelabfindung“ in Höhe von 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr aus. Dies ist gesetzlich ungeschrieben Mindestmaß, wenn man in die Verhandlung über eine Abfindung bei einer Kündigung einsteigt. Je besser ihre Verhandlungsposition ist, desto mehr steigt die Abfindungssumme. Sprich „Je unwirksamer die Kündigung – desto höher ist die Chance auf eine hohe Abfindung“. In den aller meisten Fällen wird eine Abfindung zwischen 0,5 und einem vollen Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr als angemessen angesehen. Eine Regelabfindung ist jedoch nur ein allgemeiner Maßstab für die Berechnung einer Abfindung. Oft kann durch taktisches Vorgehen und Verhandlungsgeschick eine weitaus höhere Abfindung erzielt werden. Dies kommt auf den Einzelfall an und ist daher von Fall zu Fall verschieden. 

Beispiel für die Berechnung einer Abfindung:

Verdient ein Arbeitnehmer 3.000,00 Euro brutto im Monat und ist er seit 4 Jahren im Betrieb beschäftigt, beträgt die Regelabfindung 6.000,00 € brutto. 

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Lassen Sie einen Anwalt Ihre Abfindung bei einer Kündigung verhandeln

Wir raten Ihnen dringend ihre Abfindung von einem Anwalt für Arbeitsrecht verhandeln zu lassen. Ein Anwalt kennt dir Tricks und Schachzüge der Gegenseite und verfügt über jede Menge Erfahrung was die Verhandlungsstrategie und die realistische Höhe einer Abfindung angeht. Ebenfalls ist es entscheidend, dass eine Einigung in der gebotenen Form zu vereinbaren um diesen notfalls auch zwangsweise durchsetzen zu können, falls eine Zahlung des Arbeitgebers ausbleibt. Auch an dieser Stelle ist eine exakte Formulierung unbedingt erforderlich. Lassen Sie sich daher von unseren Anwälten unterstützen und verschenken Sie kein Geld. Wir verhelfen Ihnen zu einer bestmöglichen Abfindungssumme.

Im Rahmen eines kostenlosen Erstgespräches bei einer erhaltenen Kündigung können wir bereits eine erste Prognose zu ihrem Fall erstellen und ihre Erfolgschancen auf eine Abfindung prüfen. Vereinbaren Sie daher sofort einen Termin für eine kostenlose Erstberatung.

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