Rechtsberatung: Arbeitsrecht für Arbeitnehmer & Arbeitgeber

Von Beginn bis zum Ende eines Arbeitsverhältnisses beraten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber: Vom Arbeitsvertrag, über ein ordnungsgemäßes Bewerbungsverfahren, bis hin zum Zeugnis gibt es gesetzliche Regelungen die es einzuhalten gilt. Unsere Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht klären Sie über all Ihre Rechte und Pflichten auf.

Durch eine frühzeitige Rechtsberatung im Arbeitsrecht können lange gerichtliche Auseinandersetzungen und unnötige Kosten gespart werden. Es ist daher ratsam, so früh wie möglich einen qualifizierten Anwalt für Arbeitsrecht einschalten.

Durch unsere langjährige Erfahrung in der Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern kennen wir beide Seiten der Medaille. Wir wissen welche unterschiedliche Interessen die Parteien verfolgen und welche mögliche Taktik verfolgt wird. Diese Erfahrung wenden wir regelmäßig in außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlung an. Darin liegt der entscheidende Vorteil!

Erstgespräch für arbeitsrechtliche Beratung

Viele von Ihnen waren noch nie bei einem Anwalt. Einige wissen Sie nicht, dass jetzt der Zeitpunkt gekommen ist eine arbeitsrechtliche Beratung einzuholen. Andere wiederum scheuen sich vor den möglichen Kosten einer Rechtsberatung und Vertretung durch einen Anwalt.

Wir sind von Anfang an ein guter und fairer Ansprechpartner. Doch wie erreichen wir das?

1. Terminvereinbarung

Am besten rufen Sie uns zunächst an und schildern kurz Ihr Problem. Unsere Mitarbeiter vereinbaren dann mit Ihnen einen persönlichen Termin vor Ort oder einen Telefontermin mit einer unserer Fachanwältinnen im Arbeitsrecht. Bevor Sie den Termin wahrnehmen haben sie auch die Möglichkeit uns Ihre Unterlagen vorab zuzusenden.

Wir sind für Sie an 7 Tagen in der Woche 24 Stunden erreichbar. So gelingt es uns sehr kurzfristige Termine, meist in den nächsten 24 Stunden, zu vergeben.

2. Prüfung durch spezialisierte Anwälte

In einem ersten Beratungsgespräch beantwortet Ihnen einer unserer auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte alle Fragen zu dem von Ihnen geschilderten Fall. Wir zeigen Ihnen die Lösung Ihres Problems auf oder andere Handlungsalternativen. Am Ende entscheiden Sie, ob Sie sich durch uns vertreten lassen möchten.

Wenn Sie uns mit Ihrer Angelegenheit beauftragen, dann fallen die Erstberatungskosten i.H.v. 226,10 € nicht an. Wir stellen Ihnen in diesem Fall nur die Kosten unserer Tätigkeit in Rechnung.

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, rechnen wir direkt mit dieser ab. Ebenfalls übernehmen wir für Sie sämtliche Korrespondenz mit der Versicherung.

3. Inhalt der Beratung

In der Erstberatung klären wir Sie über die Chancen und Risiken eines möglichen Verfahrens auf. Sie erhalten von uns eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Dies ist oft relevant für die Abwägung des weiteren Vorgehens und der möglichen Kosten. Die Kosten des Verfahrens müssen im Verhältnis zu deren Nutzen stehen. Dies ist besonders für Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung von Bedeutung.

Durch unsere langjährige Erfahrung können wir Ihnen bereits im Vorfeld die voraussichtliche Dauer eines Verfahrens nennen. Nur in seltenen Fällen kann ein Eilverfahren vor dem Arbeitsgericht in Berlin geführt werden. Wann das geht erfahren Sie durch uns.

4. Kosten der Erstberatung

Haben Sie eine Kündigung erhalten ist die Erstberatung stets kostenlos. Haben Sie ein anderes Anliegen im Arbeitsrecht oder Sozialrecht, so kostet die Erstberatung immer 226,10 € brutto.

Sollten wir in der gleichen Angelegenheit neben der Beratung weiterführend für Sie tätig werden, rechnen wir die Kosten für die Erstberatung selbstverständlich auf die weiteren Gebühren an. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, rechnen wir direkt mit dieser ab. Ebenfalls übernehmen wir für Sie sämtliche Korrespondenz mit der Versicherung.

Kostenfreie Erstberatung für Arbeitnehmer Arbeitsrecht

Bei den folgenden Problemen beraten wir Arbeitnehmer als kompetente Fachanwälte für Arbeitsrecht kostenfrei:

  • Abwehr von Kündigungen

Wenn Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, machen sich erst einmal Existenzängste breit und wirtschaftliche Sorgen stehen im Vordergrund. Jetzt sollten Arbeitnehmer nicht in Panik geraten und den Gang zum Anwalt nicht scheuen. Aufgrund hunderter durchgeführter Kündigungsschutzverfahren, kennen wir die Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung. Aus der Erfahrung wissen wir: Die meisten Kündigungen von Arbeitgebern sind unwirksam. Vereinbaren Sie als noch heute einen kostenfreien Beratungstermin!

  • Fragen zu Fristen

Welche Fristen gelten, wenn ich eine Kündigung erhalten habe? Wann muss ich spätestens Kündigungsschutzklage einreichen, um meine Kündigung abzuwehren? Und an welche Fristen ist der Arbeitgeber gebunden? Bei diesen und weiteren Fragen unterstützen wir Sie gern.

  • Kündigungsschutzklagen

Sollten sie zu Unrecht gekündigt worden sein, dann können Sie Kündigungsschutzklage einreichen. Wir beraten Sie bezüglich der Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Kündigung oder bezüglich der Höhe einer möglichen Abfindung. Aufgrund unserer langjähriger Erfahrung besitzen unsere Anwälte das nötige Geschick, um ein optimales Ergebnis für Sie zu erzielen und unterstützen Sie gern. Wir verbinden anwaltliche Expertise aus dem Arbeitsrecht und dem Sozialrecht. Durch das kombinierte Fachwissen unserer Fachanwältin für arbeits- und Sozialrecht ist es uns möglich, ganzheitlich Ihre Interessen bei erhaltener Kündigung zu verstehen und durchzusetzen. Es geht nicht allein um den Schutz vor der Kündigung und der Anspruchsdurchsetzung gegenüber Ihren Arbeitgeber, sondern auch um die Vermeidung einer Sperrzeit bei der Bundesagentur.

  • Aus- und Verhandeln von Abfindungen

Bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag ist es wie mit einer Ehe. Was einmal getrennt wurde, lässt sich schlecht wieder verbinden. Ist die Kündigung einmal ausgesprochen, so ist es schwer das notwendige Vertrauen in seinen Arbeitgeber wiederherzustellen. In vielen Fällen geht es dann nicht mehr um den Erhalt des Arbeitsplatzes, sondern um den finanziellen Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes. Aus der Erfahrung vieler Fälle von Kündigungen kennen unsere Fachanwälte im Arbeitsrecht die Tricks der Arbeitgeber und können deshalb beim Verhandeln der Abfindung das Bestmögliche für Sie erreichen. Wir beraten Sie auch über die Vor- und Nachteile der ausgehandelten Vereinbarungen. Also zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Für die Erstberatung entstehen keinerlei Gebühren.

Kostenpflichtige Erstberatung im Arbeitsrecht

Egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber: Als auf das Arbeitsrecht spezialisierte Anwälte sind wir nicht auf die eine oder andere Seite festgelegt. Denn wer aus möglichst vielen Winkeln blickt, hat den besseren Überblick.

Für Sie fallen Kosten für ein Erstberatungsgespräch in Höhe von maximal 226,10 € brutto. Die Kosten für eine Rechtsberatung entfallen natürlich, wenn wir durch Sie mit einer Tätigkeit im Arbeitsrecht beauftragt werden.

  • Hilfe bei Abmahnung 

Wenn Sie abgemahnt wurden oder als Arbeitgeber eine Abmahnung vorbereiten möchten, prüfen wir für Sie die Rechtmäßigkeit oder erforderlichen Voraussetzungen. Sollten wir weiter für Sie tätig werden, klären wir Sie über die entstehenden Kosten und die möglichen Erfolgsaussichten auf.

  • Elternzeit, Mutterschutz, Rückkehr

Die Mutterschaft einer Arbeitnehmerin wirft viele Fragen zum Thema Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeit während der Elternzeit sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber auf. Wir kennen alle geltenden Regelungen und beraten über beiderseitige Recht und Pflichten.

  • Hilfe beim Arbeitszeugnis

Jedem Arbeitnehmer steht am Ende des Beschäftigungsverhältnisses ein Arbeitszeugnis zu. Wir prüfen Ihr Zeugnis im Rahmen der Erstberatung und klären Sie über die entstehenden Kosten bei der Geltendmachung Ihrer rechte auf. Wir haben bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Zeugnisänderungen eine sehr hohe Erfolgsquote.

  • Rund um das Thema Urlaub

In Arbeitsverhältnis entsteht für jeden Arbeitnehmer ein Urlaubsanspruch. Das sind mindestens 20 Tage pro Jahr. Wir beraten unsere Mandanten regelmäßig über die Durchsetzung von Urlaubsansprüchen oder darüber wann ein Abgeltungsanspruch für nicht genommenen Urlaub besteht.

Rufen Sie an: telefonische Erstberatung für Arbeitnehmer & Arbeitgeber

Wenn Sie eine gezielte Frage oder ein bestimmtes arbeitsrechtliches Problem haben bietet sich eine telefonische Rechtsberatung an. Insbesondere für Bestandsmandanten und Mandanten außerhalb Berlins bieten wir die Möglichkeit der telefonischen oder Onlineberatung an.

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte helfen Ihnen auch telefonisch weiter. Sie haben die Möglichkeit uns die für die Beratung notwendigen Unterlagen vorab per E-Mail zuzusenden. So weiß der Anwalt schon worum es geht und kann mit Ihnen direkt ins arbeits- oder sozialversicherungsrechtliche Thema einsteigen und die Beratung durchführen.

  • Schnelle Hilfe

Immer wenn es schnell gehen muss bietet sich die telefonische Beratung an – Sie erhalten binnen 24 Stunden ein Termin.

  • Rechtsauskunft

Sie erhalten die Beratung durch eine Fachanwältin für Arbeitsrecht. Die Beratung erfolgt juristisch fundiert und dabei leicht verständlich.

  • Individuelle Lösung

Wir beraten Sie in Ihrer arbeitsrechtlichen Angelegenheit und finden die für Sie passende Lösung.

    Weitere Leistungen

    Arbeitsvertrag erstellen: Was gilt es als Arbeitgeber zu beachten?

    Für einen Arbeitsvertrag gilt keine zwingende Schriftform. Verträge können auch schriftlich geschlossen werden. Lediglich nach dem Nachweisgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, die wichtigsten Regelungen des Arbeitsvertrages schriftlich zu fassen.

    Aus der Erfahrung wissen wir, wie wichtig ein rechtssicherer Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und seinen Mitarbeitern ist. Wichtig wird der Inhalt des Arbeitsvertrages immer erst dann, wenn es zum Streitfall kommt. Dann bietet der Vertrag den entscheidenden Vorteil, da dieser Aussagt was denn zwischen den Parteien vereinbart wurde, wann die Ansprüche fällig sind und wann sie ggf. verfallen.

    In unserer rechtlichen Praxis erleben wir es immer wieder, dass Arbeitgeber günstige Formulararbeitsverträge aus dem Drogeriemarkt oder kostenlose Muster von Onlineportalen nutzen. So günstig die Anschaffung auch war, umso teurer kann diese hinten herum ausfallen.

    Kommt es mit dem Arbeitnehmer zum Streit, dann kann er mögliche Ansprüche 3 Jahre rückwirkend geltend machen, da die im kostenlosen Onlineformular vorformulierte Ausschlussfrist unwirksam ist.

    Wir gestalten rechtssichere Verträge, individuell auf den Arbeitgeber zugeschnitten. Gerade bei der Vertragserstellung ist auf die Branchenüblichkeit, etwaig geltende Tarifverträge oder besondere gesetzliche Bestimmungen zu achten. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht halten sich durch Fortbildungen immer auf dem neuesten Stand und kennen so auch die aktuellste Rechtsprechung zu allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieses Wissen fließt natürlich in unsere tägliche Arbeit Rund um das Thema Arbeitsvertragsgestaltung ein.