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Kanzlei für Arbeitsrecht: Unser Team

 

Merla Ganschow & Partner ist eine innovative und interdisziplinäre Kanzlei für alle arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragestellungen in sehr zentraler Lage in Berlin Charlottenburg in der Tauentzienstraße am Kudamm.

Unsere auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwälte betreuen kleine und mittelständische Unternehmen, Gründer, Startup-Unternehmen und Arbeitnehmer gleichermaßen. Dabei ist uns besonders die persönliche Betreuung und der ganzheitliche Beratungsansatz sehr wichtig.

Die Kanzlei Merla Ganschow & Partner wurde im Jahr 2017 gegründet und besteht heute aus drei geschäftsführenden Partnern mit insgesamt rund 42 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten, Steuerberatern, Steuerfachwirten und Steuerfachangestellten.

Ein starkes Expertenteam steht an ihrer Seite und hilft Ihnen schnell und zuverlässig.

Bei uns finden Sie Ihren Top-Anwalt für Arbeitsrecht

Unsere auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwälte vertreten und beraten Sie in juristischen Belangen des Arbeitsrechts. Nutzen Sie den Vorteil eines spezialisierten Anwalts. Ob außergerichtliche Einigung oder Vertretung vor Gericht: Unsere Fachanwälte für Arbeitsrechtsind für Sie da!
Kündigungsrecht Arbeitnehmer
Unsere Kompetenzen:

  • Arbeitsvertragsgestaltung
  • Betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung
  • Aufhebungsverträge
  • Abmahnungen
  • Abfindungsverhandlungen
  • Statusfeststellungsverfahren
  • Betriebsprüfungen
  • Kündigungsschutzprozesse

Lernen Sie unser Team aus Anwälten für Arbeitsrecht kennen

Rechtsanwältin & Fachanwältin Livia Merla hat sich bereits nach ihrem Staatsexamen auf den Bereich des Arbeitsrechts fokussiert und berufliche Stationen in Kanzleien für Arbeitsrecht gewählt. Durch Gründung einer Kanzlei für Arbeitsrecht kann sie mehrjährige Erfahrung als Geschäftsführerin vorweisen und steht insbesondere Arbeitgebern in rechtlichen Fragen beratend zur Seite.

Sie suchen einen Anwalt für die Ausarbeitung Ihrer Arbeitsverträge?

Wenn Sie als Arbeitgeber eine rechtliche Unterstützung bei der Erstellung und Prüfung ihrer Arbeitsverträge benötigen, helfen wir Ihnen und Ihrer Personalabteilung gern dabei, das schriftliche und rechtliche Grundgerüst für Ihre Arbeitsverträge auszugestalten. Anhand dieser Grundlage können Sie bei Bedarf Anpassungen vornehmen, sollte sich in Ihrem Betrieb etwas ändern. Zur Prüfung können Sie uns die Ergänzungen oder Änderungen jederzeit zukommen lassen, wir übernehmen die Prüfung auf Rechtsgültigkeit.

Ein guter Zeitpunkt für das Überarbeiten eines Arbeitsvertrages sind Neueinstellungen von Mitarbeitern, Kündigungen oder Umstrukturierungen im Betrieb – planen Sie bei bevorstehenden personellen Veränderungen Zeit für die Ausarbeitung eines Arbeitsvertrages ein, der auf Ihre Branche und Ihr Unternehmen maßgeschneidert erarbeitet ist, sofern Sie noch keine durch einen Juristen geprüften Arbeitsverträge haben. Bestehende Verträge können zügig, in der Regel innerhalb weniger Tage beziehungsweise Wochen – je nach Umfang – auf Rechtsgültigkeit geprüft und auf Ihre Wünsche hin angepasst werden.

Wenn Sie aus betrieblichen, aus personenbedingten oder auch aus verhaltensbedingten Gründen eine Kündigung aussprechen müssen, unterstützen wir Sie gerne dabei, den rechtlichen Rahmen einzuhalten und die Fristen zu wahren, die bei ordentlichen oder außerordentlichen Kündigungen zu beachten sind. Insbesondere bei Kündigungen, bei denen der Arbeitnehmer einen Sonderkündigungsschutz genießt, sind bestimmte Richtlinien und Fristen einzuhalten.

Ein Aufhebungsvertrag kann für beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – unter bestimmten Voraussetzungen von Vorteil sein. Als Arbeitgeber können Sie einen Aufhebungsvertrag in Betracht ziehen, wenn Sie für eine frei werdende Stelle bereits einen Nachfolger benennen können. Das spart für Sie Zeit und Geld. Auch lassen sich lange Kündigungsfristen verkürzen, wenn ein Mangel an Arbeitsqualität droht oder Vertragspflichten verletzt werden könnten. Für Arbeitnehmer kann ein Aufhebungsvertrag hingegen häufig nachteilig sein, sofern kein neues Anstellungsverhältnis in Sicht ist, da eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld droht. Unterschreiben Sie als Arbeitnehmer daher niemals einen Aufhebungsvertrag ohne diesen vorher von einem Anwalt für Arbeitsrecht.

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht sind diese Themen der Inhalt unserer täglichen Arbeit – nutzen Sie diesen Vorteil, den Ihnen ein spezialisierter Rechtsanwalt mit seiner Erfahrung bieten kann und rufen Sie noch heute an! Wir sind in „jedem Fall“ für Sie da!

 

Soforthilfe vom Anwalt für Arbeitsrecht in der Nähe

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Hier finden Sie schnell und direkt Beratung vom Fachanwalt:

Soforthilfe vom Anwalt
Sie können uns unter +49 (0)30 609-8924-80 anrufen oder Sie vereinbaren einen Termin über unsere Kontaktseite.
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