Arbeiten im Homeoffice – Fragen und Antworten und Voraussetzungen im Arbeitsrecht
Welche Voraussetzungen beim Homeoffice im Arbeitsrecht zu beachten sind und welche Rechte dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber zustehen, erklären wir im folgenden Beitrag.
Habe ich ein Anspruch auf Homeoffice?
Nach aktueller Gesetzeslage gibt es in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf Arbeiten zuhause im Homeoffice.
Ein Recht auf Homeoffice kann sich jedoch aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer freiwillig zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffenen Regelung zum Homeoffice ableiten.
Unter Homeoffice versteht man in Abgrenzung zur Telearbeit das gelegentliche Arbeiten von zu Hause aus. Bei der Telearbeit werden hingegen Arbeitsplätze für einen festgelegten Zeitraum in den vier Wänden des Arbeitnehmers eingerichtet.
Es ist ratsam und sinnvoll eine schriftliche Vereinbarung zum Homeoffice oder zur Telearbeit zu treffen, welche sämtliche Rechte und Pflichten am Heimarbeitsplatz festlegt. Gerade wenn regelmäßig mit festen Einsatzzeiten im Homeoffice gearbeitet wird, raten wir dringend dazu eine schriftliche Vereinbarung mit den einzelnen Mitarbeitern abzuschließen. Eine solche kann entweder direkt im Arbeitsvertrag oder in einer separaten Zusatzvereinbarung getroffen werden.
Eine solche Zusatzvereinbarung für Heimarbeit zum Arbeitsvertrag sollte möglichst Voraussetzungen und Regelungen zu den nachfolgenden Themen enthalten:
- Festlegung der Arbeitszeit / Kernarbeitszeit
- Dokumentation der Arbeitszeit
- Einhaltung des Datenschutzes
- Einhaltung der IT-Sicherheit
- Ausstattung mit Arbeitsmitteln/ IT und der Umgang mit privaten Arbeitsmitteln
Welche Voraussetzungen gelten beim Homeoffice ?
Gemütlich mit dem Laptop auf dem Sofa? Keine Chance!
Auch im Homeoffice gelten für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber feste Spielregeln. Zum einen erfordert ein Arbeiten im Homeoffice für den Arbeitnehmer ein hohes Maß an Selbstdisziplin. Denn die Einhaltung der Arbeitszeiten und eine gleichbleibende Arbeitsqualität sind für den Arbeitgeber selbstverständlich weiterhin die Voraussetzung für das Arbeiten im Homeoffice.
Darüber hinaus gilt auch beim Arbeitsplatz im Homeoffice die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), welche der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten dient. Die Mitarbeiter müssen daher auch im Homeoffice ergonomisch mit einem rückenfreundlichen Bürostuhl an einem Schreibtisch am PC arbeiten können. Bestenfalls in einem dafür eingerichteten Arbeitszimmer.
Der Arbeitgeber ist grundsätzlich in der Pflicht zu überwachen ob der Arbeitnehmer seine Arbeit an einem ordnungsgemäß eingerichteten Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden verrichtet. Aus diesem Grund ist der Arbeitgeber auch grundsätzlich berechtigt, sich ein Zutrittsrecht zur Wohnung von seinem Mitarbeiter einräumen zu lassen. Allerdings darf der Chef nicht einfach überraschend vor der Tür stehen. Er hat sich zuvor anzukündigen. Sie als Arbeitnehmer sollten daher frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber eine angemessene Ankündigungsfrist vereinbaren. In der Praxis wird der Arbeitgeber jedoch wohl eher selten von seinem Recht Gebrauch machen.
Kann der Arbeitgeber einseitig Homeoffice anordnen?
Genauso wie der Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice zusteht, dürfen Arbeitgeber Arbeit im Home-Office nicht einseitig anordnen. Auf sein bestehendes Weisungsrecht dürfen sich Arbeitgeber nicht berufen.
Möchte der Arbeitgeber daher einen Mitarbeiter ins Homeoffice schicken, bedarf es einer ausdrücklichen Ermächtigungsgrundlage in Form einer arbeitsvertraglichen oder einer tarifvertraglichen Regelung. Ist der Arbeitnehmer nicht damit einverstanden im Homeoffice zu arbeiten und existiert keine Vereinbarung für Homeoffice dürfen Arbeitgeber die Mitarbeiter nicht wegen Arbeitsverweigerung kündigen.
Was beim Homeoffice rechtlich zu beachten ist
Welche Arbeitszeiten gelten im Homeoffice ?
Kann ich arbeiten wann ich will? Grundsätzlich gelten die gleichen, vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten wie bei einer Tätigkeit im Betrieb. Den Rahmen der Arbeitszeit bildet im Homeoffice ebenfalls das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Die werktägliche Arbeitszeit beträgt danach maximal acht Stunden. Nach sechs Stunden hat eine Pause zu erfolgen und zwischen den Arbeitstagen muss eine Ruhepause von 11 Stunden erfolgen. Wann der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber erreichbar sein muss, sollte ebenfalls möglichst detailliert vereinbart werden.
Außerhalb der regulären Arbeitszeit und während der Pause muss der Arbeitnehmer daher nicht zum Hörer greifen.
Kann ich überall im Homeoffice arbeiten
Home Office im Cafe?
Wer denkt, dass Homeoffice mit einem PC von überall funktioniert und die große Freiheit bedeutet, täuscht sich. Wie bereits erwähnt, ist der Arbeitgeber für die Gewährleistung eines der Arbeitsstättenverordnung entsprechenden Arbeitsplatz, bestenfalls in einem dafür eingerichteten Arbeitszimmer, sowie die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verantwortlich.
Das heißt, dass ein Arbeiten auf dem Sofa vor dem Fernsehen oder in der Badewanne leider ausscheidet. Ebenso ausgeschlossen ist das Arbeiten mit dem PC im Café oder am Bartresen. Denn abgesehen davon, dass es im Café in der Regel keine geeigneten Arbeitsplätze gibt, ist das Thema Datenschutz ein großes Problem. Eventuell hat das Café nur ein öffentlich zugängliche WLAN, oder die Datensicherheit wird nicht dem notwendigen Standard genügen. Nicht auszuschließen ist ebenfalls, dass der Besucher am Nachbartisch einen Blick auf den Bildschirm erhaschen und somit geheime Daten ausspähen kann.
Da der Arbeitgeber für die Einhaltung sämtlicher Regelungen im Homeoffice haftet und Ihnen verantwortungsvoll deren Einhaltung überträgt, sind diese zwingend von Ihnen einzuhalten. Ein Zimmer, welches als Arbeitszimmer dient, ist daher Pflicht. Darüber hinaus stellt sich häufig die Frage, ob ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer abgesetzt werden kann. Unter normalen Umständen kann man das häusliche Arbeitszimmer nur dann bei der Steuer geltend machen, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind. Zum einen ist erforderlich, dass das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit ist. Zum anderen darf dem Arbeitnehmer für seine berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Ordnet der Arbeitgeber bspw. wie während der Corona Krise an, dass alle Mitarbeiter von zu Hause arbeiten müssen, sind beide Voraussetzungen erfüllt. Da die Hürde für das Absetzen des Arbeitszimmers bei der Steuer relativ hoch ist, raten wir an dieser Stelle dringend zu einer steuerlichen Beratung.
Wer trägt die Kosten für Arbeitsmittel?
Regelmäßig stellt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter im Homeoffice die für die Arbeit im Homeoffice erforderlichen Arbeitsmittel, wie bspw. PC, sonstige Hardware, Telefon usw. zur Verfügung. Überlässt der Arbeitgeber in dieser Weise die Arbeitsmittel, so bleiben sie weiterhin im Eigentum des Arbeitgebers. Folgerichtig kann auch der Arbeitgeber allein bestimmen, wie der Arbeitnehmer diese Arbeitsmittel einzusetzen hat. Insbesondere kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer untersagen, betriebliche Arbeitsmittel zu privaten Zwecken einzusetzen. Der Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet, mit den Arbeitsmitteln sorgfältig und umsichtig umzugehen. Eine Verletzung dieser Pflicht stellt einen Arbeitsvertragsverstoß dar.
Da der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen muss, trägt dieser auch die Kosten für die Beschaffung der Arbeitsmittel, deren und Wartung sowie deren Reparatur.
Bin ich im Homeoffice wie im Betrieb versichert?
Der Mitarbeiter im Homeoffice ist wie der Arbeitnehmer im Betrieb gesetzlich unfallversichert. Im Falle eines Betriebsunfalls am privaten Schreibtisch oder auf dem Weg vom Homeoffice zum Arbeitgeber sind Sie also geschützt. Der Versicherungsschutz im Homeoffice ist jedoch lange nicht so weitreichend wie im Büro.
Im Homeoffice sind im Unterschied zum Betrieb nur diejenigen Tätigkeiten abgesichert, die im direkten Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Bei Unterbrechungen der Tätigkeiten greift die Versicherung daher nicht.
Wenn Sie als Arbeitnehmer bspw. auf dem Weg zur Kaffeemaschine stolpern und sich dabei den Fuß brechen, kommt es auf den Ort des Unfalls an: Passiert der Unfall vor Ort im Betrieb, sind Sie in jedem Fall über die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) abgesichert.
Anders sieht es hingegen bei einem Unfall in den eigenen vier Wänden aus. Im Homeoffice sind Sie nur direkt am heimischen Arbeitsplatz oder auf dem direkten Weg dorthin gesetzlich unfallversichert. Das Kaffeeholen aus der Küche zählt da zum Beispiel nicht dazu. Verletzen Sie sich auf dem Weg dorthin, haftet demnach nicht der Arbeitgeber, sondern Sie selbst. Die Küche gilt als privater Lebensbereich, da Sie nicht zum Arbeiten genutzt wird.
Unfälle beim Kaffeekochen, Türöffnen oder Toilettengang sind im Gegensatz zum Firmengebäude somit keine Arbeitsunfälle, da in diesen Momenten keiner versicherten Beschäftigung nachgegangen wird.
In der Praxis wird oftmals zu erheblichen Beweisproblemen kommen welcher Tätigkeit der Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Unfalls nachgegangen ist.
Kann der Arbeitgeber verlangen, dass ich wieder im Betrieb arbeite?-
Hat der Arbeitgeber einen Anspruch darauf, dass der Arbeitnehmer ab sofort vom Homeoffice wieder ins Büro zurückkehrt? Generell gilt: Der Arbeitgeber darf das Arbeiten im Homeoffice ohne entsprechende Vereinbarung weder einseitig anordnen noch einfach beenden. Etwas anderes gilt dann, wenn die Arbeitsvertragsparteien in ihrem Arbeitsvertrag ausdrücklich eine Vereinbarung über die Beendigung der Arbeit im Homeoffice und die Rückkehr auf einen Arbeitsplatz in den Betriebsräumen des Arbeitgebers getroffen haben. Häufig werden in Homeoffice Vereinbarungen Zeit- oder Zweckbefristungen festgelegt, welche regeln, ab wann und unter welchen Voraussetzungen das Arbeiten im Homeoffice endet. Die Arbeit im Home-Office endet in diesen Fällen mit Eintritt des Ereignisses oder des festgelegten Zeitpunkts automatisch. Zudem kann in einer Vereinbarung ein Widerrufsrecht vorbehalten sein, der einen entsprechenden Anspruch begründet.
Klauseln mit einem Widerrufsrecht berechtigen den Arbeitgeber dazu, die Homeoffice Vereinbarung bei Vorliegen von entsprechenden Gründen einseitig zu beenden und lassen die Pflicht wieder in den Betriebsräumen des Arbeitgebers erscheinen zu müssen aufleben. An solche Klauseln stellt die Rechtsprechung jedoch hohe Anforderungen. Ein Arbeitnehmer darf dadurch nicht unangemessen benachteiligt werden. Zum einen muss die Klausel angemessen und zumutbar sein und zum anderen die Gründe für den Widerruf klar erkennen lassen. In der aktuellen Situation könnte ein Widerruf bspw. darauf gestützt werden, dass eine Ansteckungsgefahr mit dem Corona Virus gesunken ist.
Bei Fehlen einer Regelung über die Beendigung von Homeoffice wird der Arbeitgeber mit dem Mitarbeiter eine neue Vereinbarung hinsichtlich der Rückkehr an den Arbeitsplatz im Büro treffen müssen.
Fazit Arbeitsrecht: Vorteile und Nachteile von Homeoffice
Homeoffice Vorteile
1. Zeit und Fahrtkosten sparen
Gerade für Arbeitnehmer mit einem langen Arbeitsweg und vor allem Pendler kann das Arbeiten im Homeoffice ein Stück mehr Lebensqualität bedeuten. Auch für Autofahrer liegen die Vorteile klar auf der Hand- kein langes Warten im Stau, keine Rush-Hour und keine Suche nach einem Parkplatz vor und nach der Arbeit.
Wer zuhause bleibt, braucht zusammenfassend also keine langen Anfahrten einplanen und startet entspannter in den Tag. Diese Zeit lässt sich wiederum sinnvoll für das private Familienleben und die Betreuung der Kinder, nutzen.
2. Konzentration und Produktivität steigern
Für manche Arbeitnehmer birgt die Arbeit im Homeoffice eine echte Chance die Produktivität zu steigern. In einem Büro lauern viele Ablenkungen. Die Kollegen fragen nach einer Kaffeepause, der Drucker rattert und gerade in der heutigen Zeit von Großraumbüros wird der Arbeitsalltag von einer enormen Geräuschkulisse begleitet.
Dadurch kann die Konzentration leiden. In den eigenen vier Wänden entsteht eine produktive Arbeitsatmosphäre, die nach eigenen Verhaltensregeln und selbst festgelegten Pausen gestaltet werden kann. Dies kann bei Mitarbeitern durchaus die Produktivität steigern.
3. Unternehmen spart Fixkosten
Für das Unternehmen liegt der Vorteil klar auf der Hand. Durch die Arbeit im Homeoffice spart das Unternehmen Kosten bei der Miete, für den Strom, bei der Verpflegung oder sogar bei den Reinigungskosten, da das Unternehmen weniger Arbeitsplätze vor Ort zur Verfügung stellen muss.
Homeoffice Nachteile
1. Hohes Maß an Selbstdisziplin
Ein verantwortungsvolles Handeln sowie ein hohes Maß an Selbstdisziplin sind eine Grundvoraussetzung für das Arbeiten im Homeoffice. Wer zu locker mit seiner Arbeitsmoral umgeht oder keine feste Struktur entwickelt, wird schnell an die eigenen Grenzen stoßen und kann die gestellten Aufgaben nicht erfüllen. Dies führt dann schnell zur Unzufriedenheit beider Arbeitsvertragsparteien. Auch wenn man zuhause arbeitet, kann man schnell Gefahr laufen abgelenkt zu werden. Gerade wer noch kleinere Kinder zu Hause betreuen muss, kennt das Herausforderung eine ruhige Minute zu finden.
2. Teamarbeit und Zusammenhalt geht verloren
Viele Mitarbeiter brauchen den täglichen Austausch mit ihren Kollegen und können im Team besser arbeiten. Wer hingegen im Homeoffice arbeitet, muss zwangsläufig auf die gemeinsamen Mittagspausen und Gespräche am Kaffeeautomaten verzichten. Oft ist es auch der gemeinsame, persönliche Gedankenaustausch, der zu neuen innovativen Ideen führt. Homeoffice kann daher auch zur Isolation führen und geht auf Kosten des Teamgedankens. Zudem fehlt oftmals auch das direkte Feedback des Chefs, so dass dies Zweifel über die eigene Arbeitsleistung hervorrufen oder verstärken kann.
3. Hohe Anforderungen an den Datenschutz
Homeoffice bedeutet für den Arbeitgeber einen erhöhten verwaltungstechnischen Aufwand und birgt die Gefahr der Nichteinhaltung des Datenschutzes. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass die strengen Datenschutz Verordnungen auch in der Wohnung des Arbeitnehmers eingehalten werden. Etwa jeder fünfte Arbeitgeber sieht die Einhaltung der Datensicherheit jedoch bei der Heimarbeit in Gefahr. Wer im Homeoffice arbeitet, ist sich oftmals gar nicht bewusst, wie hoch die Maßstäbe an die Einhaltung des Datenschutzes gestellt sind.
In bestimmten Branchen kann es tatsächlich ein Problem sein, wenn Daten die Räume des Betriebs verlassen. Gerade bei Dienstleister, die mit Kundendaten hantieren, ist höchste Vorsicht geboten. Homeoffice ist daher auch nicht in jedem Beruf möglich.
Fazit: Arbeitsrecht und Home Office vereinbar
In einigen Branchen ist Homeoffice längst verbreitete Arbeitspraxis. Aufgrund des ständig voranschreitenden technischen Wandels wird Homeoffice immer mehr Thema und oftmals auch in Betriebsvereinbarungen von Unternehmen geregelt werden. Ob es in Deutschland bald einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice geben wird, bleibt abzuwarten. Fakt ist jedoch, dass in vielen Unternehmen durch die Corona Krise ein Umdenken stattgefunden hat und ab jetzt die Bereitschaft definitiv gestiegen ist, Mitarbeiter nicht nur im Office sondern auch von zu Hause arbeiten zu lassen.
Sie benötigen eine Beratung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zum Thema Homeoffice? Wir weisen Sie auf etwaige Hürden hin und erstellen eine auf ihr Unternehmen angepasste Homeoffice Vereinbarung.
Unser Themenschwerpunkt Homeoffice
Haben Sie Fragen dazu oder wünschen Sie eine Beratung oder einen Termin? Wenden Sie sich gerne persönlich an uns: Als Anwälte für Arbeitsrecht sind wir spezialisiert auf die arbeits- und sozialrechtlichen Belange der Arbeitswelt!
Über den Autor
Livia Merla ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Berlin und geschäftsführende Partnerin der Kanzlei MGP Merla Ganschow & Partner mbB Steuerberater Rechtsanwalt in Berlin Charlottenburg.