Neues Gesetz erweitert Schutz der Unfallversicherung im Homeoffice
Ab dem 01.07.2021 endet die Pflicht für Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Homeoffice anzubieten. Ein Großteil der Arbeitnehmer kehrt daher Stück für Stück an ihren ursprünglichen Arbeitsort im Betrieb zurück. Voraussichtlich wird jedoch ein Teil der Mitarbeiter zumindest teilweise auch weiterhin von zu Hause arbeiten. Bislang waren Arbeitnehmer im Homeoffice dem Problem ausgesetzt, dass derVersicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung nur unzureichend war. Nunmehr ist ein neues Gesetz in Kraft vertreten, welches den Schutz der Unfallversicherung für Arbeitnehmer im Homeoffice erheblich verbessert. Dies regelt das Betriebsrätemodernisierungsgesetz, das am 18.06.2021 nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten ist.
Nach der alten Gesetzeslage waren nur sogenannte Betriebswege mit einem direkten Bezug zur betrieblichen Tätigkeit im Homeoffice versichert – wie z.B. der Gang zum Drucker in einem anderen Raum. Der Weg auf die Toilette oder in die Küche war bislang im Homeoffice nicht unfallversichert. Im Gegensatz dazu waren solche Betriebswege in der Betriebsstätte selbst schon immer unfallversichert. Künftig gilt im Homeoffice der gleiche Versicherungsschutz, wie in der Betriebsstätte selbst. Folglich sind Mitarbeiter im Homeoffice künftig auch auf dem Weg in die Küche oder zur Toilette unfallversichert.
Was ändert sich im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung?
Darüber hinaus hat das neue Gesetz auch den Schutz für Eltern im Homeoffice verbessert, die ihr Kind zu einer Kindertagesstätte oder Schule bringen. Versichert war bislang lediglich
der Weg, den Eltern auf sich nahmen, wenn sie das Kind auf dem Weg zur Arbeitsstätte im Betrieb fortgebracht oder abgeholt haben.
Mithin waren Wege zwischen Kita oder Schule und Homeoffice nicht gesetzlich unfallversichert. Nunmehr sind Eltern auch auf diesen Wegen durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Der verbesserte Unfallschutz sei auch im Interesse der Unternehmen, um die neuen Beschäftigungsformen ihrer Arbeitnehmer abzusichern, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Über den Autor
Livia Merla ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Berlin und geschäftsführende Partnerin der Kanzlei MGP Merla Ganschow & Partner mbB Steuerberater Rechtsanwalt in Berlin Charlottenburg.