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„Das 1×1 der Kündigung für Arbeitgeber und HR-Verantwortliche“

am 14.05.2024 - 10:00 Uhr

Rechtsanwältin für Arbeitsrecht Livia Merla
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Christian Meeser

mit Livia Merla und Christian Meeser

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#Mobbing

Mobbing am Arbeitsplatz

Mobbing am Arbeitsplatz nimmt heutzutage leider immer größere Ausmaße an. Wenn Sie von Mobbing betroffen sind, sollten Sie sich nicht in die Rolle des Opfers fügen. Nehmen Sie ihre Lage nicht einfach so hin, sondern werden Sie rechtzeitig aktiv. Mobbing verursacht einen hohen Leidensdruck und kann zu schweren psychischen und physischen Krankheiten führen. Viele Betroffene werden während einer Mobbing-Episode arbeitsunfähig, manche scheiden in der Folge ganz aus dem Arbeitsleben aus. Ziehen Sie sofort einen Schlussstrich und holen Sie sich professionelle Unterstützung gegen Mobbing. Gemeinsam mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht finden wir eine Lösung und fordern die Ihnen zustehenden Rechte ein.

Was versteht man eigentlich unter Mobbing?

Mobbing am Arbeitsplatz bedeutet, dass ein Mitarbeiter von seinem Vorgesetzten oder einem Kollegen über einen längeren Zeitraum systematisch schikaniert, benachteiligt, beleidigt oder ausgegrenzt wird. Das Mobbing kann dabei von einzelnen Kollegen oder ganzen Gruppen ausgehen. Wer am Arbeitsplatz Mobbing betreibt, zweifelt die Fähigkeiten der gemobbten Person an, übt unsachliche Kritik an ihrer Arbeit, ordnet sinnlose oder kränkende Tätigkeiten an, verschweigt wichtige Informationen oder manipuliert sogar Arbeitsergebnisse. Ebenfalls findet Mobbing häufig im zwischenmenschlichen Bereich auf der sozialen Ebene statt. In diesem Fall wird die gemobbte Person ausgegrenzt, beleidigt, belästigt oder verleumdet.

Die vier typischen Phasen des Mobbings

Nicht selten ist der Arbeitnehmer auch in einer Zwangslage und wird schließlich zu einem Aufhebungsvertrag„überredet“. An dieser Stelle ist alle größte Vorsicht geboten, denn ein Aufhebungsvertrag kann zu erheblichen finanziellen Einbußen bei Sozialleistungen führen. Sofern man nicht rechtzeitig gegen das Mobbing am Arbeitsplatz vorgeht, verläuft dies oftmals in vier typischen Phasen ab. Am Ende verlässt die gemobbte Person das Unternehmen oder die Abteilung meist freiwillig und verschenkt damit ihre Ansprüche.

  • Phase 1: Im Rahmen eines Konfliktes kommt es zu Schuldzuweisungen und ersten persönlichen Angriffen.
  • Phase 2: Der betroffene Mitarbeiter wird zunehmend häufiger schikaniert und bewusst ausgegrenzt. Dies führt zu einem Verlust des Selbstwertgefühls.
  • Phase 3: Die gemobbte Person ist völlig verunsichert und verängstigt. Oftmals leidet dadurch die Konzentration und es entstehen Fehler. Es folgen arbeitsrechtliche Sanktionen wie z.B. Abmahnung, Versetzung oder Kündigungsdrohung.
  • Phase 4: Die gemobbte Person gibt auf: Sie kündigt ihren Arbeitsplatz oder willigt in einen Auflösungsvertrag ein. Das Ziel der Mobber ist erreicht.

Welche Ansprüche stehen mir bei Mobbing zu?

Grundsätzlich stehen Ihnen bei Mobbing umfangreiche Rechte zu. Zu ihren Rechten gehören unter anderem:

  • Unterlassungsansprüche
  • Schmerzensgeld
  • Schadensersatz
  • Abmahnung der mobbenden Kollegen/Vorgesetzen
  • Einschaltung des Betriebsrates
  • Kündigung

Welche Rechte im Einzelnen durchsetzbar sind, hängt vom Einzelfall und vor allem der Beweislage ab. Die Beweisbarkeit etwaiger Mobbinghandlungen stellt im Arbeitsrecht die größte Herausforderung dar. Lassen Sie sich davon jedoch nicht einschüchtern. Manchmal stellt auch eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung die beste Lösung dar. In einem gemeinsamen Gespräch werden wir eine Strategie entwickeln und für Sie persönlich geeignete Maßnahmen ergreifen, um der belastenden Situation ein Ende zu setzen.

Bild vom Autor Livia Merla

Über den Autor

Livia Merla ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Berlin und geschäftsführende Partnerin der Kanzlei MGP Merla Ganschow & Partner mbB Steuerberater Rechtsanwalt in Berlin Charlottenburg.

Livia Merla

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