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„Überstunden clever managen“

am 24.04.2024 - 10:00 Uhr

Rechtsanwältin für Arbeitsrecht Livia Merla
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Christian Meeser

mit Livia Merla und Christian Meeser

Überstunden gehören immer mal wieder zum Berufsleben dazu, aber wie können wir als Arbeitgeber oder HR-Verantwortlicher sicherstellen, dass sie effektiv und rechtlich korrekt gehandhabt werden?   Lassen Sie uns auch darüber sprechen, wie wir verhindern können, dass Überstunden nicht außer Kontrolle geraten und Arbeitnehmer ungewollt Überstunden ansammeln.  Datum: 24.04.2024 Uhrzeit: 10.00 – 10.30 Uhr Veranstaltungsort: Online […]

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#Lohn & Gehalt

Mindestlohn soll auf 9,35 Euro steigen

Die Mindestlohnkommission hat nun bekannt gegeben, dass der Mindestlohn bis 2020 auf 9,35 Euro steigen soll. Es ist bereits lange bekannt, dass ab 2019 ein Mindestlohn von 9,19 Euro steigt. Nur konnte die Kommission mit einer Überraschung aufwarten, da der Mindestlohn seit 2 Jahren unverändert blieb.

Für viele Arbeitnehmer bedeutet dies keine finanzielle Verbesserung. Angesichts der steigenden Kosten ist das Lohnniveau immer noch zu niedrig.

Bereits bei Einführung des Mindestlohnes war dieser mit 8,50 Euro gering bemessen. Die Bemessung des Mindestlohnes war damals politisch getrieben. Während der Koalitionsverhandlungen im Jahre 2013 wollte die Union keinen Mindestlohn, da Sie Jobverluste und Firmenpleiten befürchteten. Die SPD, als damals schwächere Partei war froh überhaupt einen Mindestlohn durchbringen zu können.

Der Mindestlohn soll die Ungleichheiten der Lohnniveaus bekämpfen. Es bleibt zu erwarten, dass der Mindestlohn auch künftig steigt. Insbesondere in einem so wirtschaftsstarken Land wie der BRD, ist dies zu erhoffe. Denn Deutschland liegt nur auf Platz 6 im europaweiten Vergleich. Luxemburg führt mit 11,55 Euro die Spitze der Mindestlöhne an, gefolgt von Frankreich (9,88 Euro) und den Niederlanden (9,68 Euro).

Seit Januar 2017 beträgt der Mindestlohn 8,84 Euro. Jeder Arbeitnehmer sollte prüfen, ob er mit seinem Lohn die Mindestlohngrenze erreicht und die Ansprüche auch gegenüber seinem Arbeitgeber geltend machen.

Es gibt jedoch weiterhin Ausnahmen, für wen der Mindestlohn nicht gelten soll:

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter – im Rahmen der
    Berufsausbildung
  • Praktikanten, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet oder wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer von drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums dient
  • Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit
  • Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu
    einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen
  • ehrenamtlich Tätige
Bild vom Autor Livia Merla

Über den Autor

Livia Merla ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Berlin und geschäftsführende Partnerin der Kanzlei MGP Merla Ganschow & Partner mbB Steuerberater Rechtsanwalt in Berlin Charlottenburg.

Livia Merla

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