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Personalabbau rechtssicher gestalten

am 19.03.2026 - 13:00 Uhr

Rechtsanwältin für Arbeitsrecht Livia Merla
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Christian Meeser

mit Livia Merla und Christian Meeser

Viele Unternehmen stehen derzeit vor wirtschaftlichen Herausforderungen, Umstrukturierungen oder strategischen Neuausrichtungen. Personalkosten geraten unter Druck, Abteilungen werden zusammengelegt oder Prozesse neu organisiert. Sobald Arbeitsplätze entfallen, stellen sich zentrale arbeitsrechtliche Fragen: Wann liegt überhaupt ein betriebsbedingter Kündigungsgrund vor?Welche Anforderungen gelten an die unternehmerische Entscheidung?Wie funktioniert eine rechtssichere Sozialauswahl? Und welche Fehler führen regelmäßig zur Unwirksamkeit einer […]

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#Lohn & Gehalt

Mindestlohn soll auf 9,35 Euro steigen

Veröffentlich am: 3. Juni 2018

Die Mindestlohnkommission hat nun bekannt gegeben, dass der Mindestlohn bis 2020 auf 9,35 Euro steigen soll. Es ist bereits lange bekannt, dass ab 2019 ein Mindestlohn von 9,19 Euro steigt. Nur konnte die Kommission mit einer Überraschung aufwarten, da der Mindestlohn seit 2 Jahren unverändert blieb.

Für viele Arbeitnehmer bedeutet dies keine finanzielle Verbesserung. Angesichts der steigenden Kosten ist das Lohnniveau immer noch zu niedrig.

Bereits bei Einführung des Mindestlohnes war dieser mit 8,50 Euro gering bemessen. Die Bemessung des Mindestlohnes war damals politisch getrieben. Während der Koalitionsverhandlungen im Jahre 2013 wollte die Union keinen Mindestlohn, da Sie Jobverluste und Firmenpleiten befürchteten. Die SPD, als damals schwächere Partei war froh überhaupt einen Mindestlohn durchbringen zu können.

Der Mindestlohn soll die Ungleichheiten der Lohnniveaus bekämpfen. Es bleibt zu erwarten, dass der Mindestlohn auch künftig steigt. Insbesondere in einem so wirtschaftsstarken Land wie der BRD, ist dies zu erhoffe. Denn Deutschland liegt nur auf Platz 6 im europaweiten Vergleich. Luxemburg führt mit 11,55 Euro die Spitze der Mindestlöhne an, gefolgt von Frankreich (9,88 Euro) und den Niederlanden (9,68 Euro).

Seit Januar 2017 beträgt der Mindestlohn 8,84 Euro. Jeder Arbeitnehmer sollte prüfen, ob er mit seinem Lohn die Mindestlohngrenze erreicht und die Ansprüche auch gegenüber seinem Arbeitgeber geltend machen.

Es gibt jedoch weiterhin Ausnahmen, für wen der Mindestlohn nicht gelten soll:

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter – im Rahmen der
    Berufsausbildung
  • Praktikanten, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet oder wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer von drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums dient
  • Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit
  • Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu
    einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen
  • ehrenamtlich Tätige

Teaser vom Podcast HR Geflüster

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