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Merla Ganschow & Partner – Anwälte für Arbeitsrecht Mindestlohn für Auszubildende ab 2020

Mindestlohn für Auszubildende ab 2020

Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der Anwaltskanzlei Merla Ganschow & Partner klären auf. Wir halten Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Personaler mit unseren Blogbeiträgen auf den neuesten Stand.

In dem heutigen Beitrag geht es den langersehnten Mindestlohn für Auszubildende. Währen der Mindestlohn für Arbeitnehmer bereits zum 01.01.2016 eingeführt wurde, kommt dieser nun auch für in Ausbildung befindliche Mitarbeiter.

Zukünftig werden zehntausende Auszubildende besser bezahlt werden. Ab dem Jahr 2020 erhalten Auszubildende im ersten Lehrjahr für ihre Tätigkeiten in Betrieben dann einen Mindestlohn von 515,00 € pro Monat. Dies hat der Bundestag nunmehr beschlossen. Laut Bundesagentur für Arbeit bekommen 115.000 Auszubildende aktuell weniger als 500 Euro monatlich.

In den Folgejahren wird der Mindestlohn dann schrittweise weiter erhöht auf bis zu 620,00 € monatlich im ersten Lehrjahr. Wer 2021 seine Lehre beginnt, bekommt mindestens 550,00 €, 2022 sollen es 585,00 € Euro sein und im Jahr darauf 620,00 €. Im zweiten, dritten und vierten Lehrjahr gibt es ebenfalls mehr - plus 18 Prozent im zweiten Jahr, 35 Prozent im dritten und 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr.

Eine Ausnahme soll künftig nur dann möglich sein, wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften für einzelne Branchen eigene Vereinbarungen treffen. Dies soll in der Praxis jedoch so gut wie nicht vorkommen.

Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetz die Berufsausbildung insgesamt attraktiver machen und Abbruchquoten in der Ausbildung verringern.

Einige Kritiker äußern jedoch bereits, dass der Mindestlohn von 515,00 € im ersten Lehrjahr immer noch zu gering. Es bleibt abzuwarten ob der Gesetzgeber an dieser Stelle nachlegt.

Autor / Autorin

Rechtsanwältin Livia Merla ist Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie berät und vertritt Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Personaler hinsichtlich aller arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Das individuelle und kollektive Arbeitsrechts, insbesondere Kündigungen, Abmahnungen und Vertragsgestaltungen, bilden den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit.

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