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„Das 1×1 der Kündigung für Arbeitgeber und HR-Verantwortliche“

am 14.05.2024 - 10:00 Uhr

Rechtsanwältin für Arbeitsrecht Livia Merla
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Christian Meeser

mit Livia Merla und Christian Meeser

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Mindestlohn für Auszubildende ab 2020

In dem heutigen Beitrag geht es den langersehnten Mindestlohn für Auszubildende. Währen der Mindestlohn für Arbeitnehmer bereits zum 01.01.2016 eingeführt wurde, kommt dieser nun auch für in Ausbildung befindliche Mitarbeiter.

Zukünftig werden zehntausende Auszubildende besser bezahlt werden. Ab dem Jahr 2020 erhalten Auszubildende im ersten Lehrjahr für ihre Tätigkeiten in Betrieben dann einen Mindestlohn von 515,00 € pro Monat. Dies hat der Bundestag nunmehr beschlossen. Laut Bundesagentur für Arbeit bekommen 115.000 Auszubildende aktuell weniger als 500 Euro monatlich.

In den Folgejahren wird der Mindestlohn dann schrittweise weiter erhöht auf bis zu 620,00 € monatlich im ersten Lehrjahr. Wer 2021 seine Lehre beginnt, bekommt mindestens 550,00 €, 2022 sollen es 585,00 € Euro sein und im Jahr darauf 620,00 €. Im zweiten, dritten und vierten Lehrjahr gibt es ebenfalls mehr – plus 18 Prozent im zweiten Jahr, 35 Prozent im dritten und 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr.

Eine Ausnahme soll künftig nur dann möglich sein, wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften für einzelne Branchen eigene Vereinbarungen treffen. Dies soll in der Praxis jedoch so gut wie nicht vorkommen.

Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetz die Berufsausbildung insgesamt attraktiver machen und Abbruchquoten in der Ausbildung verringern.

Einige Kritiker äußern jedoch bereits, dass der Mindestlohn von 515,00 € im ersten Lehrjahr immer noch zu gering. Es bleibt abzuwarten ob der Gesetzgeber an dieser Stelle nachlegt.

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Über den Autor

Livia Merla ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Berlin und geschäftsführende Partnerin der Kanzlei MGP Merla Ganschow & Partner mbB Steuerberater Rechtsanwalt in Berlin Charlottenburg.

Livia Merla

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