Kosten
Erfahren Sie mehr über Kosten, Honorare und Beihilfen im Arbeitsrecht.
Wir klären Sie im Vorfeld transparent über entstehende Kosten auf
Unsere Honorare richten sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einem vereinbarten Stundenhonorar.
Gerne erläutern wir Ihnen Näheres in einem persönlichen Gespräch.
Die Kosten, die auf Sie zukommen, werden im Vorfeld klar und transparent kommuniziert.
- KOSTENlose ERSTEINSCHÄTZUNG bei Kündigung, Aufhebungsvertrag etc.
- FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT
- VERTRAUENSVOLL
Kostenloses Erstgespräch
Bei einer erhaltenen Kündigung, einem Aufhebungsvertrag oder Abwickungsvertrag bieten wir unseren Mandanten eine telefonische kostenlose Ersteinschätzung an. Schildern Sie uns gerne Ihr Anliegen kostenlos und unverbindlich. Im Rahmen eines Erstgespräches geben wir Ihnen eine erste Prognose und Handlungsempfehlung.
Rechtsschutzversicherung
Wir übernehmen die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und stellen für Sie eine Deckungsanfrage für die Kostenübernahme.
Prozesskostenhilfe
Eventuell benötigen Sie Unterstützung bei der Kostentragung der Anwaltsgebühren?
Verfügen Sie aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht über ausreichend finanzielle Mittel um eigenständig für die Kosten des Rechtsanwaltes aufzukommen, besteht die Möglichkeit im Rahmen eines Gerichtsverfahrens für Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Bei uns erhalten Sie alle erforderlichen Anträge für die Beantragung der Prozesskostenhilfe.
Gerne übernehmen wir für Sie die Beantragung bei Gericht.
Ratgeber
Erfahren Sie mehr in unserem Ratgeber, welcher Ihnen einen kurzen Einblick in die häufigsten Problemfelder und Fragestellungen bietet.
Zögern Sie nicht und kommen Sie auf uns zu. Wir helfen Ihnen gerne!