Zeugnis

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Anspruch auf ein Zeugnis und welche Note?

Arbeitnehmer haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Recht auf ein Zeugnis – gemeint ist damit allerdings ein Abschlusszeugnis. Der Anspruch ergibt sich dabei aus § 109 der Gewerbeordnung. Es dient dazu, die Leistungen, Fähigkeiten und das Verhalten eines Arbeitnehmers während seiner Beschäftigung zu bewerten. In der Praxis entfacht ein Zeugnis nicht selten einen Streit, denn nicht immer sind Arbeitnehmer mit der gewählten Formulierung und der Benotung im Zeugnis einverstanden. Schon mal was von der versteckten Zeugnissprache gehört? Häufig enthält ein Zeugnis Formulierungen, die auf den ersten Blick gar nicht so schlimm wirken. Bei genauerem Hinsehen entpuppen sich manche Formulierungen jedoch als nachteilig für den weiteren Lebenslauf. Bei Zweifeln raten wir daher dazu, das Zeugnis überprüfen zu lassen.

Zeugnis überprüfen lassen?

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