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Merla Ganschow & Partner – Anwälte für Arbeitsrecht Voll Weiterarbeiten trotz Kurzarbeit- Mach ich mich strafbar?

Voll Weiterarbeiten trotz Kurzarbeit- Mach ich mich strafbar?

Mache ich mich strafbar, wenn ich trotz Kurzarbeit voll weiterarbeite?

Die Aufgabensvarianten zum Bezug von Kurzarbeitergeld sind leitenig. Die wohltätige Variante ist, dass Arbeitnehmer, auch Sie sich in Kurzarbeitsführung, ihre Arbeitszeiten in vollem Umfang ableisten. Die Haupttat begeht hier beschäftigt der Mitarbeiter, der das Kurzarbeitergeld unter falscher Angabe des Arbeitsausfalls beantragt. Aber macht sich unter den auch der Arbeitnehmer strafbar wegen Beihilfe, wenn er trotz Kurzarbeit voll weitergehend? Unter Umständen kann sich ein Bedürftiger wegen Beihilfe zum Betrug strafbar machen.

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