Wurde das gewählte Urlaubsziel nach Reiseantritt zum „Corona-Hot-Spot“ erklärt oder ist der Arbeitnehmer gezielt in ein Risikogebiet verreist und hat nach Urlaubsrückkehr einen Entgeltfortzahlungsanspruch?
Das klären wir in diesem Video.
*Nach § 56 Infektionsschutzgesetz können Sie sich als Arbeitgeber die Kosten für die Lohnfortzahlung zurückerstatten lassen
*Liste der Risikogebiete: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html