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Merla Ganschow & Partner – Anwälte für Arbeitsrecht Urlaubsrückkehr aus einem Risikogebiet – Wer zahlt den Lohn? | Fachanwältin Ilka Schmitt

Urlaubsrückkehr aus einem Risikogebiet – Wer zahlt den Lohn? | Fachanwältin Ilka Schmitt

Wurde das gewählte Urlaubsziel nach Reiseantritt zum „Corona-Hot-Spot“ erklärt oder ist der Arbeitnehmer gezielt in ein Risikogebiet verreist und hat nach Urlaubsrückkehr einen Entgeltfortzahlungsanspruch?

Das klären wir in diesem Video.

*Nach § 56 Infektionsschutzgesetz können Sie sich als Arbeitgeber die Kosten für die Lohnfortzahlung zurückerstatten lassen

*Liste der Risikogebiete: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

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