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„Das neue Entgelttransparenzgesetz kommt – Jetzt handeln!“

am 21.01.2025 - 10:00 Uhr

Rechtsanwältin für Arbeitsrecht Livia Merla
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Christian Meeser

mit Livia Merla und Christian Meeser

Das Entgelttransparenzgesetz soll sicherstellen, dass die Vergütung von Männern und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit auch tatsächlich gleich hoch ist.   Das Entgelttransparenzgesetz existiert zwar bereits seit 2017, galt bisher aber als „zahnloser Tiger“ und  betraf, wenn überhaupt, lediglich größere Unternehmen. Dies wird sich mit der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht zukünftig ändern.  Unternehmen müssen […]

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#Kündigung #Probezeit

Probezeit bestanden? Noch kein Grund, sich zu sicher zu fühlen!

Kündigungsschutz nach der Probezeit – Das sollten Sie wissen.

Viele Mitarbeiter wähnen sich nach der Probezeit in Sicherheit – doch der Schein trügt! Es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen Probezeit und Wartezeit, den man kennen sollte.

Das Wichtigste zuerst:

In den ersten sechs Monaten eines Arbeitsverhältnisses, der sogenannten Wartezeit, greift der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (§ 1 Abs. 1 KSchG) noch nicht. Das gilt unabhängig davon, ob die Probezeit kürzer ist als sechs Monate.

Was ist die Probezeit?

Gemäß § 622 Abs. 3 BGB kann eine Probezeit von maximal sechs Monaten vereinbart werden. Allerdings ist auch eine kürzere Probezeit, beispielsweise von drei Monaten, möglich.

In der Praxis bedeutet das:

  • Probezeit von 3 Monaten: Gratulation zur bestandenen Probezeit! Aber Vorsicht: Der Kündigungsschutz gilt trotzdem erst nach sechs Monaten.
  • Probezeit von 6 Monaten: Hier darf die Freude etwas größer sein, denn nach Ablauf der Probezeit ist der Kündigungsschutz ebenfalls erreicht.

Warum diese Unterscheidung?

Während der Probezeit kann eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen nach § 622 Abs. 3 BGB vereinbart werden. Das bietet Arbeitgebern Flexibilität.

Kündigungsschutz nach der Probezeit – unser Praxistipp

Immer mehr Unternehmen entscheiden sich bewusst für eine kürzere Probezeit, beispielsweise nur drei Monate. Warum? Nach der Probezeit lässt die anfängliche Motivation und Euphorie bei Mitarbeitern oft nach. Doch für die vermeintliche Sicherheit ist die Wartezeit entscheidend – und die endet erst nach sechs Monaten.

Fazit:
Mitarbeiter sollten den Unterschied zwischen Probezeit und Wartezeit kennen – und Arbeitgeber strategisch mit beiden Zeiträumen umgehen.

Bild vom Autor Livia Merla

Über den Autor

Livia Merla ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Berlin und geschäftsführende Partnerin der Kanzlei MGP Merla Ganschow & Partner mbB Steuerberater Rechtsanwalt in Berlin Charlottenburg.

Livia Merla

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