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„Trennungsmanagement Teil 1: Kündigung, Aufhebungsvertrag & Abwicklungsvertrag rechtssicher umsetzen“

am 29.04.2025 - 09:30 Uhr

Rechtsanwältin für Arbeitsrecht Livia Merla
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Christian Meeser

mit Livia Merla und Christian Meeser

Der Workshop vermittelt, wie man Offboarding-Prozesse wie Kündigungen und Aufhebungsverträge strategisch und rechtssicher umsetzt, um Kostenrisiken zu minimieren. Ergänzend wird der Workshop „Trennungsmanagement Teil 2“ empfohlen, um die Kommunikation in Trennungssituationen zu verbessern.

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#Kündigung #Kündigungsschutz #Probezeit #Wartezeit

Kündigungsschutz nach der Probezeit: Wann gilt er wirklich?

Viele Arbeitnehmer glauben, dass sie nach der bestandenen Probezeit vor einer Kündigung geschützt sind. Doch das ist ein Irrtum! Denn zwischen Probezeit und Wartezeit besteht ein entscheidender Unterschied. Hier erfährst du, was du über Kündigungsschutz nach der Probezeit wissen musst.

Kündigungsschutz: Das Wichtigste auf einen Blick

  • In den ersten sechs Monaten eines Arbeitsverhältnisses gilt der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (§ 1 Abs. 1 KSchG) noch nicht und zwar unabhängig davon, ob die Probezeit kürzer ist als sechs Monate oder nicht.
  • Während der Probezeit kann eine verkürzte Kündigungsfrist von nur zwei Wochen vereinbart werden (§ 622 Abs. 3 BGB).
  • Erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit greift der volle Kündigungsschutz, sofern das Unternehmen mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt.

Was ist genau die Probezeit?

Die Probezeit ist der Zeitraum zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses, in dem sich beide Seiten besser kennenlernen. Sie kann bis zu sechs Monate betragen, aber auch kürzer sein.

Was gibt es für Probezeit-Varianten?

  • Probezeit von 3 Monaten: Nach erfolgreichem Abschluss beginnt zwar das reguläre Arbeitsverhältnis, aber der Kündigungsschutz greift weiterhin erst nach sechs Monaten.
  • Probezeit von 6 Monaten: Nach Ablauf der Probezeit ist auch die gesetzliche Wartezeit beendet. Ab jetzt gilt der volle Kündigungsschutz!

Warum gibt es eine Wartezeit?

Während der Probezeit können Unternehmen sich leichter von Mitarbeitern trennen. Arbeitgeber nutzen diese Phase, um die Eignung der Beschäftigten zu bewerten. Doch selbst wenn die Probezeit kürzer als sechs Monate ist, bleibt die gesetzliche Wartezeit bestehen.

Arbeitgeber bevorzugen oft kürzere Probezeiten:

  • Mitarbeiter sind motivierter, wenn sie die Probezeit schneller überstehen.
  • Doch Vorsicht: Ein kürzerer Probezeitraum bedeutet nicht automatisch Kündigungsschutz.
  • Die volle Absicherung erfolgt erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit.

Wir halten fest:

  • Die Probezeit und die Wartezeit sind zwei unterschiedliche Dinge.
  • Der Kündigungsschutz beginnt erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit, unabhängig von der Probezeitdauer.
  • Arbeitgeber sollten die Kombination aus Probezeit und Wartezeit strategisch nutzen.

Bild vom Autor Livia Merla mit Buch

Über den Autor

Livia Merla ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Berlin und geschäftsführende Partnerin der Kanzlei MGP Merla Ganschow & Partner mbB Steuerberater Rechtsanwalt in Berlin Charlottenburg.

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