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„Arbeitsrecht Live für Arbeitgeber & HR – Ihre Fragen, unsere Antworten“

am 28.01.2026 - 10:00 Uhr

Rechtsanwältin für Arbeitsrecht Livia Merla
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Christian Meeser

mit Livia Merla und Christian Meeser

Das erwartet Sie in unserem neuen Live-Format  Der regelmäßige arbeitsrechtliche Online-Talk für Arbeitgeber & HR – alle vier Wochen. Arbeitsrechtliche Fragen entstehen selten geplant. Sie tauchen im Tagesgeschäft auf, sind oft dringend, häufig komplex und dulden keinen Aufschub. Genau hier setzt unser neues Live Format an. In dieser alle vier Wochen stattfindenden Live-Session greifen wir […]

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Digitale Krankschreibung ohne Arztkontakt – worauf Arbeitgeber jetzt unbedingt achten sollten

Digitale Krankschreibungen gehören mittlerweile zum Alltag. Immer mehr Anbieter ermöglichen es, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bequem online zu erhalten – häufig ohne persönlichen Kontakt zu einer Ärztin oder einem Arzt.

Doch diese Praxis hat Grenzen. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Urteil vom 5. September 2025 (Az. 14 SLa 145/25) eine klare Linie gezogen:

Eine Online-Krankschreibung ohne Arztkontakt kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Der Fall – was war passiert?

Im zugrunde liegenden Fall meldete sich ein Arbeitnehmer krank und reichte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein, die er über eine Internetplattform erworben hatte.

Er wählte dabei eine besonders „günstige“ Variante, bei der weder eine ärztliche Untersuchung noch ein Telefonat oder eine Videosprechstunde stattfand. Stattdessen musste lediglich ein Online-Fragebogen ausgefüllt werden.

Die Arbeitgeberin wurde misstrauisch und zweifelte an der Echtheit dieser Online-AU. Auffällig war insbesondere, dass

  • keine elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung (eAU) bei der Krankenkasse hinterlegt war,
  • der angebliche Arzt unklare und unvollständige Angaben machte und
  • keinerlei medizinische Prüfung nachweisbar war.

Daraufhin sprach die Arbeitgeberin die fristlose Kündigung aus und bekam Recht.

Die Entscheidung des LAG Hamm

Das Gericht bestätigte die Wirksamkeit der firstlosen Kündigung und stellte klar:

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die ohne ärztlichen Kontakt ausgestellt wird, entspricht nicht den Vorgaben der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

„Eine ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit setzt zwingend eine Untersuchung voraus – sei es persönlich, telefonisch oder per Videosprechstunde“.

Fehlt dieser Kontakt, verliert das Attest seinen Beweiswert.

Weiter führte das LAG aus, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber über die tatsächliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bewusst getäuscht und damit seine arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) verletzt habe.

Das Vertrauensverhältnis sei dadurch irreparabel zerstört worden – eine vorherige Abmahnung war nicht mehr erforderlich.

Was Arbeitgeber daraus lernen können

Das Urteil zeigt deutlich: Arbeitgeber müssen nicht jede Online-Krankschreibung ungeprüft akzeptieren.

Gerade bei auffälligen oder unplausiblen Umständen sollten Personalverantwortliche die Bescheinigung sorgfältig prüfen.

Wichtige Prüfpunkte sind:

  • Stammt die Bescheinigung tatsächlich von einer approbierten Ärztin oder einem Arzt?
  • Liegt eine eAU im System der Krankenkasse vor?
  • Enthält die Bescheinigung Angaben zur Art der Untersuchung (persönlich, telefonisch, Video)?
  • Ist die Dauer der Krankschreibung realistisch und medizinisch nachvollziehbar?

Fehlt der Arztkontakt, kann der Beweiswert der Bescheinigung erschüttert sein. Arbeitgeber dürfen in solchen Fällen die Entgeltfortzahlung verweigern und – je nach Situation – auch kündigen.

Kurzum

Das Urteil des LAG Hamm macht deutlich:

Digitaler Komfort ist kein Ersatz für medizinische Prüfung und rechtliche Sorgfalt.

Arbeitgeber sollten bei unklaren Online-Attesten nicht zögern, nachzufragen und konsequent zu handeln.

Gerne unterstützen wir Arbeitgeber bundesweit bei allen Fragen rund um Arbeitsunfähigkeit, Entgeltfortzahlung, Kündigungsrecht u.v.m. und helfen Ihnen, interne Abläufe zur Prüfung digitaler AU-Bescheinigungen rechtssicher zu gestalten und Risiken zu minimieren. Jetzt Kontakt aufnehmen


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