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„KI-Schulungspflicht für Mitarbeitende – die neue KI-Verordnung“

am 20.03.2025 - 10:00 Uhr

Rechtsanwältin für Arbeitsrecht Livia Merla
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Christian Meeser

mit Livia Merla und Christian Meeser

Seit dem 02. Februar 2025 gilt eine Schulungspflicht für Mitarbeitende zum Umgang mit KI. Unternehmen müssen nun Maßnahmen ergreifen, obwohl konkrete Leitlinien noch fehlen.

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BAG-Urteil 2025: Arbeitgeber müssen Ziele für variable Vergütung rechtzeitig festlegen

Wegweisende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG)

Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 19. Februar 2025 – 10 AZR 57/24) hat eine bedeutende Entscheidung getroffen: Versäumt es der Arbeitgeber, die Zielvorgaben für eine variable Vergütung fristgerecht festzulegen, kann dies einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers nach sich ziehen. Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für Unternehmen, die mit Bonus- und Zielvereinbarungen arbeiten.

Hintergrund des Urteils

Ein Mitarbeiter in leitender Position hatte eine variable Vergütung zugesagt bekommen. Laut Betriebsvereinbarung mussten die Unternehmensziele bis spätestens 1. März des jeweiligen Jahres festgelegt sein. Der Arbeitgeber setzte die Zielvorgaben jedoch erst im Oktober fest. Das BAG entschied: Eine so späte Festlegung der Ziele ist rechtswidrig.

Die zentralen Punkte des Urteils

1. Rechtzeitige Zielvorgabe ist Pflicht

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Ziele fristgerecht festzulegen. Im vorliegenden Fall war die Frist der 1. März, eine spätere Festlegung – insbesondere im Oktober – ist nicht zulässig.

2. Bedeutung der Zielvereinbarung für Motivation und Leistung

Zielvereinbarungen dienen der Motivation und Leistungssteuerung der Mitarbeitenden. Wird die Zielsetzung verspätet kommuniziert, verliert sie ihre Anreizfunktion und ist damit unwirksam.

3. Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers

Versäumt der Arbeitgeber die rechtzeitige Festlegung, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Schadensersatz. Dieser bemisst sich an der vollen Höhe der variablen Vergütung, so als hätte der Mitarbeiter alle Ziele erreicht.

4. Keine Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer muss die Zielvorgabe nicht einfordern oder anmahnen. Die alleinige Verantwortung für eine rechtzeitige und transparente Zielsetzung liegt beim Arbeitgeber.

Auswirkungen für Unternehmen

Variable Vergütungssysteme sind ein beliebtes Mittel, um Mitarbeitende zu motivieren und leistungsabhängig zu entlohnen. Das aktuelle BAG-Urteil macht jedoch deutlich, dass Arbeitgeber diese rechtssicher und transparent gestalten müssen. Verzögerungen bei der Zielvorgabe bergen erhebliche rechtliche Risiken.

Handlungsempfehlungen für Unternehmen:

  • Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge auf klare Fristen und Regelungen prüfen.
  • Sicherstellen, dass Zielvorgaben pünktlich und klar formuliert werden.
  • Dokumentation des Zielvereinbarungsprozesses zur rechtlichen Absicherung.
  • Schulung von Führungskräften und HR-Abteilungen zur Vermeidung von Fehlern.

Wichtige Erkenntnisse

Das neue BAG-Urteil zeigt eindrucksvoll, dass Arbeitgeber bei variabler Vergütung auf eine rechtzeitige Zielvorgabe achten müssen. Verstöße können nicht nur zu hohen finanziellen Schäden, sondern auch zu Rechtsstreitigkeiten führen. Unternehmen sollten ihre Prozesse überprüfen, um sich vor möglichen Schadensersatzforderungen zu schützen.

Bild vom Autor Livia Merla mit Buch

Über den Autor

Livia Merla ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Berlin und geschäftsführende Partnerin der Kanzlei MGP Merla Ganschow & Partner mbB Steuerberater Rechtsanwalt in Berlin Charlottenburg.

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