Arbeitsrechtliche Beratung für Führungspersonal

Arbeitsrecht für Geschäftsführer und Führungskräfte

Geschäftsführer und Führungskräfte stehen oft im Zentrum komplexer arbeitsrechtlicher Fragestellungen. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützen sie dabei, ihre Rechte und Pflichten nicht nur zu verstehen, sondern auch aktiv zu gestalten.

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Arbeitsrecht für Geschäftsführer und Führungskräfte. Zwei Männer und eine Frau (die Partner der Kanzlei mgp) sitzen am Tisch und besprechen sich.

Arbeitsrechtliche Beratung für Geschäftsführer und Führungskräfte in Berlin und bundesweit

Als spezialisierte Kanzlei für Unternehmen und Führungskräfte kennen wir die besonderen Herausforderungen, denen Führungskräfte gegenüberstehen. Deshalb bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen in den folgenden Bereichen:

  • Rechtsberatung bei Vertragsverhandlungen und -gestaltungen
  • Unterstützung bei Haftungsfragen und Compliance-Themen
  • Beratung zu Aufhebungsverträgen und Abfindungsverhandlungen
  • Klärung von Fragen zu Wettbewerbsverboten und Geheimhaltungspflichten
  • Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und Kündigungsverfahren


Da uns Ihre Karriere und Ihr Ruf sehr wichtig sind, legen wie großen Wert auf eine diskrete und individuelle arbeitsrechtliche Beratung, die auf Ihre spezielle Situation und Ihre Ziele abgestimmt ist. Mit unserer Arbeitsrechtskanzlei haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der Ihre Interessen mit höchster Professionalität und Expertise vertritt.

Nutzen Sie jetzt unser kostenloses Kennenlerngespräch.

  • Spezialisierte Beratung im Arbeitsrecht auf Top-Management-Ebene
  • Diskrete Verhandlungen für Führungskräfte
  • Beratung auch in englischer Sprache

Unsere zufriedenen Mandanten

Frau L. Merla hatte mich sehr gut beraten, Sie war gut vorbereitet auf das Gespräch (ich auch), so dass wir umgehend die Details besprechen konnten. Am Ende konnte Sie mir eine hilfreiche Lösung anbieten, die ich nun umsetzen werde. Vielen Dank, auch die gute Büroorganisation hat mich sehr beeindruckt (Video-Konferenz).

Frau Fink hat mich in meiner Angelegenheit über den gesamten Prozess hinweg schnell und kompetent unterstützt und beraten. Sie hat sich genügend Zeit genommen, komplexe Sachverhalte verständlich und nachvollziehbar zu erläutern und hat mit ihrer Arbeit maßgeblich dazu beigetragen, die Angelegenheit zu meinen Gunsten zum Abschluss zu führen. Die Kontaktaufnahme verlief pragmatisch und zügig und der Austausch konnte vollständig virtuell stattfinden.

Sehr kompetente und vor allem kurzfristige Rechtsberatung. Frau Merla ist sehr erfahren auf ihrem Gebiet, sehr freundlich und überaus zuverlässig. Während des gesamten Prozesses habe ich mich jederzeit sehr gut aufgehoben und beraten gefühlt und die Kommunikation verlief einwandfrei. Und das alles in sehr kurzer Zeit! Vielen herzlichen Dank für die professionelle Zusammenarbeit

Weiterbildungen im Arbeitsrecht für Geschäftsführer und Führungskräfte

Stärken Sie Ihr Arbeitsrechtswissen mit unseren praxisnahen Formaten der mgp Akademie. Wählen Sie zwischen kostenlosen WebinarenIntensiv-Workshops und individuellen Inhouse-Schulungen. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht erklären Ihnen verständlich, was in der Praxis wirklich zählt. So treffen Sie Personalentscheidungen künftig sicherer und reduzieren rechtliche Risiken dauerhaft.

Nächstes kostenloses Webinar:
20.05.2026
14:00-14:45 Uhr
Rechtsanwältin für Arbeitsrecht Livia Merla
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Lernen Sie das mgp Team kennen

Unser Team umfasst rund 50 spezialisierte Mitarbeitende – darunter Fachanwälte für Arbeitsrecht, Steuerberater, Rechtsfachwirte, Rechtsanwaltsfachangestellte, Steuerassistenten, Steuerfachwirte sowie Kollegen aus HR, Marketing und Backoffice.

Foto des mgp Teammitglieds Livia Merla Rechtsanwältin & Geschäftsführende Partnerin Fachanwältin für Arbeitsrecht
Rechtsanwältin & Geschäftsführende Partnerin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Foto des mgp Teammitglieds Sebastian Merla Steuerberater & Geschäftsführender Partner   Fachberater für Internationales Steuerrecht
Steuerberater & Geschäftsführender Partner
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Foto des mgp Teammitglieds Gregor Ganschow Steuerberater & Geschäftsführender Partner Fachberater für Internationales Steuerrecht
Steuerberater & Geschäftsführender Partner
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Foto des mgp Teammitglieds Christian Meeser Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Foto des mgp Teammitglieds Hannes Schwessinger Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Foto des mgp Teammitglieds Thiemo Barz Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Fachanwalt für Arbeitsrecht
Foto des mgp Teammitglieds Kristina Benzing Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Foto des mgp Teammitglieds Levon Theisen Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt
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Foto des mgp Teammitglieds Vivien Pergam Rechtsanwaltsfachangestellte
Rechtsanwaltsfachangestellte
Foto des mgp Teammitglieds Arlett Jaede Office Management
Office Management
Foto des mgp Teammitglieds Katharina Braeschke Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsfachwirtin
Rechtsanwaltsfachangestellte
Rechtsfachwirtin
Foto des mgp Teammitglieds Annemarie K. Rechtsanwaltsfachangestellte
Rechtsanwaltsfachangestellte
Foto des mgp Teammitglieds Daniel S. Steuerberater
Steuerberater
Foto des mgp Teammitglieds Victoria P. Steuerberaterin
Steuerberaterin
Foto des mgp Teammitglieds Catherin K. Steuerberaterin
Steuerberaterin
Foto des mgp Teammitglieds Thomas Z. Steuerberater
Steuerberater
Foto des mgp Teammitglieds Melina S. Steuerberaterin
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Foto des mgp Teammitglieds Alexandra B. Steuerberaterin
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Foto des mgp Teammitglieds Cathleen B. Steuerberaterin
Steuerberaterin
Foto des mgp Teammitglieds Nicolai T. Steuerberater
Steuerberater
Steuerberaterin
mgp Arbeitsrecht Büro in der oberen Etage des Berliners Europacenter - direkt am Zoo.

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Fragen und Antworten

Welche Stellung hat ein Geschäftsführer in Unternehmen aus arbeitsrechtlicher Sicht?

Der Geschäftsführer ist gemäß § 35 GmbHG der gesetzliche Vertreter der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und somit ein „Organ“ der Gesellschaft. Jede GmbH muss mindestens einen Geschäftsführer haben, der durch die Gesellschafter bestellt wird. Diese Bestellung wird im Handelsregister eingetragen, sodass für die Öffentlichkeit ersichtlich ist, durch wen die Gesellschaft vertreten wird. Die Bestellung zum Geschäftsführer führt jedoch nicht automatisch dazu, dass der Geschäftsführer auch arbeitsrechtlich bei der Gesellschaft angestellt ist. Hierfür bedarf es zusätzlich eines Geschäftsführer-Anstellungsvertrags, der in der Regel ein Dienstvertrag ist. Dieser unterscheidet sich in einigen Punkten vom Arbeitsvertrag. Auch wenn die Gesellschafter die Bestellung des Geschäftsführers jederzeit widerrufen können, endet die arbeitsrechtliche Anstellung erst durch eine separate Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine arbeitsrechtliche Beratung im Einzelfall.

Wieso ist ein Geschäftsführer kein normaler Arbeitnehmer?

Ein Geschäftsführer ist kein normaler Arbeitnehmer, da er in der Regel nicht den Weisungen hinsichtlich Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort seiner Tätigkeit unterliegt. Stattdessen handelt er weitgehend selbstbestimmt, möglicherweise innerhalb eines Rahmens, den die Gesellschafter vorgeben. Darüber hinaus nimmt der Geschäftsführer aufgrund seiner Position auch Arbeitgeberfunktionen wahr: Er kann Mitarbeiter einstellen oder entlassen, Urlaub gewähren, Abmahnungen aussprechen und Arbeitszeugnisse ausstellen. In Einzelfällen kann die rechtliche Einordnung jedoch anders sein, wenn der Geschäftsführer tatsächlich Weisungen unterliegt.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine arbeitsrechtliche Beratung im Einzelfall.

Werden Geschäftsführer durch den fehlenden Kündigungsschutz schneller entlassen?

Ja, Geschäftsführer tragen eine besonders hohe Verantwortung und haben grundsätzlich keinen allgemeinen Kündigungsschutz wie normale Arbeitnehmer. Bei einer Pflichtverletzung, etwa bei einem Fehlverhalten oder Verstoß gegen die gesellschaftsrechtlichen Pflichten, kann die Gesellschaft den Geschäftsführer schneller entlassen als dies bei einem Arbeitnehmer der Fall wäre, der in der Regel erst abgemahnt werden müsste. Zusätzlich müssen Geschäftsführer mit den Risiken einer persönlichen Haftung und möglichen Strafbarkeitsrisiken rechnen, falls sie ihre Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllen.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine arbeitsrechtliche Beratung im Einzelfall.

Was müssen Führungskräfte und leitende Angestellte im Arbeitsrecht beachten?

Führungskräfte und leitende Angestellte genießen grundsätzlich die gleichen Rechte wie normale Arbeitnehmer. Es gibt jedoch einige Unterschiede, insbesondere in Bezug auf den Kündigungsschutz und die Arbeitszeiten. Während organschaftliche Vertreter (z.B. Geschäftsführer) in der Regel jederzeit gekündigt werden können, gelten für leitende Angestellte dieselben Kündigungsfristen wie für normale Arbeitnehmer. Zudem müssen für eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung triftige Gründe vorliegen.
Ein wichtiger Unterschied ist, dass der Betriebsrat bei der Kündigung eines leitenden Angestellten kein Mitspracherecht hat. Sollte die Kündigung unwirksam sein, kann der Arbeitgeber die Rückkehr des leitenden Angestellten an den Arbeitsplatz durch einen Auflösungsantrag gerichtlich verhindern. In diesem Fall hat der leitende Angestellte jedoch Anspruch auf eine Abfindung.
Auch das Arbeitszeitgesetz gilt für leitende Angestellte nicht. Das bedeutet, dass sie in der Regel unbegrenzt lange arbeiten und auch an Sonntagen arbeiten können. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass nicht jede Führungskraft automatisch auch ein leitender An
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine arbeitsrechtliche Beratung im Einzelfall. gestellter im rechtlichen Sinne ist. Dies hängt von der konkreten Ausgestaltung der Position und der entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen ab.

Wer zählt als Führungskraft und leitender Angestellter?

Eine Führungskraft ist eine Person, die im Unternehmen mit der Führung des Personals betraut ist. Sie unterscheidet sich von einem Manager, der neben der Personalführung auch unternehmerische Entscheidungen trifft. Die Personalführung ist lediglich ein Teilbereich des Managements. Führungskräfte haben somit in der Regel Personalverantwortung, sind jedoch nicht immer in die strategische Unternehmensführung eingebunden.
Ein leitender Angestellter ist nach § 5 BetrVG eine Person, die befugt ist, selbstständig Arbeitnehmer im Unternehmen oder in einer Abteilung einzustellen und zu entlassen – und dies ohne die Zustimmung einer anderen Person. Auch Personen mit Generalvollmacht oder Prokura zählen als leitende Angestellte. Darüber hinaus können auch Arbeitnehmer, die bedeutende Aufgaben im Unternehmen übernehmen, besondere Kenntnisse besitzen und weitgehend frei von Weisungen arbeiten, als leitende Angestellte gelten.
Im Unterschied zu Führungskräften, die in erster Linie Personal führen, zählen leitende Angestellte immer zu den Arbeitnehmern. Ausnahmen gelten allerdings für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften oder Geschäftsführer von GmbHs, die häufig keine Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne sind. Leitende Angestellte haben grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie normale Arbeitnehmer, müssen jedoch auch spezielle Ausnahmen, wie den begrenzten Kündigungsschutz, beachten. Zudem können sie auch für
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine arbeitsrechtliche Beratung im Einzelfall. Fehlverhalten im privaten Bereich haftbar gemacht werden, da sie das Unternehmen nach außen vertreten.