Formulare und Dokumente für Arbeitgeber

z.B. Kündigungs-Vorlage als PDF und Word Format zum kostenlosen Download.

Formulare und Dokumente für Arbeitgeber zum kostenlosen Download als PDF und Word

Kostenlose Mustervorlagen verwenden

Ihre Anwälte für Arbeitsrecht bieten Ihnen als besonderen Service diesen Download-Bereich an. Nutzen Sie die kostenlosen Muster und Vorlagen aus dem Bereich des Arbeitsrechts, die wir für Sie zusammengestellt haben und Ihnen hier zum Herunterladen anbieten. Hier können Sie benötigte Formulare herunterladen und ausdrucken, die Sie für den Bereich HR (Human Resources) bzw. im Personalmanagment benötigen. Ob Abmahnung, Änderungskündigung oder ordentliche Kündigung – finden Sie hier die passende Vorlage, die Sie mit Ihrer individuelle Bearbeitung anpassen können. Damit möchten wir Sie bei Ihrer Arbeit unterstützen und stehen Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

In den folgenden Dokumenten bieten wir Ihnen Formulierungsvorschläge an, die wir mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt haben und weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich um allgemeine Formulierungen handelt, die Ihnen eine Grundlage zur weiteren Ausgestaltung geben sollen.

Sie können nicht den Einzelfall berücksichtigen, sie ersetzen keine anwaltliche Beratung. Wir übernehmen keine Haftung für den Gebrauch der hier zum Download angebotenen Muster und Vorlagen.

Sie benötigen ein individuelles Dokument (Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, etc.)? Gerne helfen wir Ihnen bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Dokumente. Rufen Sie jetzt an unter: +49 (0)30 609 892 48 0 oder vereinbaren Sie online einen Beratungstermin!

Für Arbeitnehmer: Vorlagen und Muster kostenlos herunterladen

Vorlagen und Muster für Kündigung und Abmahnung durch den Arbeitgeber

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf immer der Schriftform (§ 623 BGB). Die elektronische Form ist nicht ausreichend. Wird per Fax, E-Mail, E-Postbrief oder SMS gekündigt, muss zusätzlich fristgerecht die Kündigung auf Papier erfolgen. Zu den vorgeschriebenen Inhalten einer Kündigung gehört, dass der richtige Briefkopf bzw. Absender der Kündigung gewählt wird. Im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann zudem festgelegt sein, dass die Kündigung nur per Einschreiben erfolgen darf. Diese Formvorgabe dient der Beweisführung. Bestreitet ein Arbeitnehmer den Zugang der Kündigung, ist der Nachweis durch den Beleg über die Einschreibesendung hilfreich. Möglich ist es auch, dem Arbeitnehmer die Kündigung persönlich auszuhändigen und den Empfang quittieren zu lassen.

Wird die Kündigung nur mündlich ausgesprochen oder die Schriftform nicht eingehalten, ist es dem Arbeitnehmer möglich, die Kündigung selbst noch nach der dreiwöchigen Klagefrist gem. § 4 KSchG anzugreifen und eine entsprechende Kündigungsschutzklage einzureichen.

Ebenfalls von Relevanz sind die Angaben in der Unterschriftszeile. Das Kündigungsschreiben muss vom Kündigungsberechtigten eigenhändig unterschrieben werden, ein Namenskürzel reicht in der Praxis nicht aus.

Nicht angegeben werden muss dagegen in einer Kündigung der Kündigungsgrund, soweit dies nicht einzelvertraglich (Arbeitsvertrag, Zusatzverträge) bestimmt wurde. Jeder Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, den Kündigungsgrund auf Verlangen – auch nachträglich – mitzuteilen. Wird ein Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses genannt, legt sich der Arbeitgeber damit fest. Im Falle eines eventuell nachfolgenden Kündigungsschutzprozesses könnte dies nachteilige Folgen haben. Die Rechtsgrundlage für die Nennung des Kündigungsgrundes ergibt sich bei der ordentlichen Kündigung aus § 1 KSchG, bei der außerordentlichen Kündigung aus § 626 BGB.

Kündigung, außerordentliche (Vorlage)

Eine außerordentliche Kündigung wird in der Regel als fristlose Kündigung ausgesprochen. Im Unterschied zu einer ordentlichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis im Falle einer fristlosen Kündigung sofort mit dem Zugang der Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet. Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung ist ein wichtiger Grund im Sinne von § 626 BGB. Eine außerordentliche Kündigung ist jedoch nicht zwingend eine fristlose Kündigung. Möglich ist auch eine außerordentliche „fristgemäße“ Kündigung. Eine solche liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen einen Mitarbeiter kündigt, der aufgrund tariflicher oder gesetzlicher Vorschriften unkündbar ist. In diesem Fall muss der Arbeitgeber trotz der außerordentlicher Kündigung die hypothetische Kündigungsfrist einhalten, welche bei einer ordentlichen Kündigung einzuhalten wäre. Man spricht in solchen Fällen von einer außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist.

Kündigung, ordentliche (Muster)

Bei einer ordentlichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen beendet. Im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nur bei Vorliegen eines der im Kündigungsschutzgesetz genannten Gründe kündigen. Die Kündigung muss in diesem Fall sozial gerechtfertigt sein. Nach einer Kündigung besteht ebenfalls die Möglichkeit den Arbeitnehmer freizustellen. Die Freistellung kann dabei in einem separaten Schreiben und unmittelbar im Kündigungsschreiben erklärt werden (siehe dazu: Muster unwiderrufliche / widerrufliche Freistellung).

Änderungskündigung (Muster)

Möchte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zukünftig auf einer anderen Position beschäftigen oder einzelne Teile des Arbeitsvertrages zum Nachteil des Arbeitnehmers abändern, geht dies nur einvernehmlich. Sofern der Arbeitnehmer seine Zustimmung dahingehend verweigert, bleibt dem Arbeitgeber keine andere Option als den gesamten Arbeitsvertrag zu kündigen (Änderungskündigung). Da der Arbeitgeber den Arbeitnehmer jedoch grundsätzlich weiterbeschäftigen und lediglich einzelne Konditionen des Arbeitsvertrages verändern möchte, macht er zugleich mit der Kündigung das Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Nimmt der gekündigte Arbeitnehmer das Änderungsangebot nicht an, kommt keine Änderung der Arbeitsbedingungen zustande. Es bleibt dann bei der Kündigung des gesamten Arbeitsvertrages.

Abmahnung (Vorlage)

Mithilfe einer Abmahnung zeigt der Arbeitgeber (AG) dem Arbeitnehmer quasi die „gelbe Karte“ und beanstandet dessen Fehlverhalten. Gleichzeitig weist der AG den Arbeitnehmer in der Abmahnung darauf hin, dass eine Kündigung im Wiederholungsfall droht. Eine Abmahnung ist in der Regel notwendige Voraussetzung vor dem Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung und daher ein wichtiges Instrument im Arbeitsrecht.

Für Sie angepasste Verträge / Vorlagen

Sie benötigen ein individuelles Dokument (Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, etc.)?

Gerne helfen wir Ihnen bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Dokumente. 
Rufen Sie jetzt an unter: +49 (0)30 609 892 48 0 oder

Elternzeit und Urlaub

Bestätigung der Elternzeit (Vorlage)

Der Arbeitgeber ist gemäß § 16 Abs.1 Satz 8 BEEG verpflichtet dem Arbeitnehmer, die beantragte Elternzeit zu bescheinigen. Gleichzeitig steht dem AG gemäß § 17 Abs.1 Satz 1 BEEG das Recht zu, den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers für jeden vollen Monat der Elternzeit um ein Zwölftel zu kürzen.

Kürzung Urlaub während der Elternzeit (Vorlage)

Dem Arbeitgeber steht gemäß § 17 Abs.1 Satz 1 BEEG das Recht zu, den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers für jeden vollen Monat der Elternzeit um ein Zwölftel zu kürzen.

Urlaubsbescheinigung (Vorlage)

Die Urlaubsbescheinigung soll verhindern, dass Arbeitnehmer, die im Laufe eines Jahres den Arbeitgeber wechseln, mehr Urlaub erhalten, als ihnen insgesamt pro Kalenderjahr zusteht. Aus diesem Grund kann der neue Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Vorlage einer Urlaubsbescheinigung des vorherigen Arbeitgebers verlangen.

Freistellung und Kurzarbeit

Freistellung, unwiderrufliche, von der Arbeit (Vorlage)

Eine unwiderrufliche Freistellung kommt in der Regel nach Ausspruch einer Kündigung in Betracht. Alternativ zu einer separaten Freistellungserklärung kann die Freistellung auch unmittelbar in der Kündigung erklärt werden. Eine unwiderrufliche Freistellung ist für den Arbeitgeber bindend. Sofern der Arbeitgeber den Arbeitnehmer erst einmal unwiderruflich freigestellt hat, kann diese Entscheidung nicht mehr rückgängig gemacht werden. Der Arbeitgeber kann mithin nicht verlangen, dass der Arbeitnehmer wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt und weiterarbeitet. Eine Anrechnung von noch offenen Urlaubstagen während der Freistellung kommt dabei nur im Rahmen einer unwiderruflichen Freistellung in Betracht. Freizeitausgleichsansprüche können hingegen sowohl durch eine widerrufliche als auch durch eine unwiderrufliche Freistellung erfüllt werden. Aus Arbeitgebersicht ist die Anrechnung von Urlaubs- und Freizeitausgleichsansprüchen während des Freistellungszeitraums deshalb von besonderer Relevanz, weil der Arbeitnehmer ansonsten bei seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis die Vergütung seines Resturlaubs (sog. Urlaubsabgeltung) und Überstundenvergütung verlangen könnte. Bei der Formulierung von Freistellungserklärungen ist höchste Vorsicht geboten. Hier bedarf es einer exakten Formulierung im Einzelfall. Gerne sind wir Ihnen bei der Formulierung einer auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Freistellungserklärung behilflich.

Kurzarbeit, Einverständniserklärung (Vorlage)

Sofern in Ihrem Betrieb kein Tarifvertrag gilt oder ein geltender Tarifvertrag keine Kurzarbeitsklausel enthält, kann die Einführung der Kurzarbeit nicht einseitig durch den Arbeitgeber angeordnet werden. Dies ist nur mit einer Einverständniserklärung zur Kurzarbeit durch den Arbeitnehmer möglich. Gleichzeitig müssen Sie als Arbeitgeber den Arbeitsausfall unverzüglich der Agentur für Arbeit anzeigen und einen Antrag auf Gewährung von Kurzarbeitergeld stellen.

Haftungsausschluss

Bei den vorliegenden Mustertexten handelt es sich um allgemeine Exemplare, welche unter Umständen im Einzelfall angepasst werden müssen. Wir übernehmen keinerlei Haftung dafür, dass das jeweilige Dokument für den von Ihnen angedachten Anwendungsbereich geeignet ist. Bedenken Sie bitte, dass Sie mit der Verwendung eines dieser Mustertexte Rechtsfolgen herbeiführen. In Zweifelsfällen raten wir daher dringend dazu, sich vor Anwendung der Mustertexte anwaltlich beraten zu lassen unter: Hotline +49 (0) 30 609 892 480