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„Offboarding & Co. – so gelingt das Ende eines Arbeitsverhältnisses professionell und rechtssicher“

am 20.05.2025 - 10:00 Uhr

Rechtsanwältin für Arbeitsrecht Livia Merla
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Christian Meeser

mit Livia Merla und Christian Meeser

Kaum ein Prozess im Arbeitsverhältnis ist so sensibel und gleichzeitig so entscheidend wie das Offboarding. Denn wie ein Arbeitsverhältnis endet, wirkt oft noch lange nach – im Team, bei den Führungskräften und auch beim Ruf des Unternehmens.  In unserem kostenfreien Webinar zeigen wir, wie Arbeitgeber, HR-Verantwortliche und Führungskräfte Offboarding-Prozesse professionell gestalten können. Wir beleuchten, welche Trennungsoptionen bestehen, […]

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„Coffee Badging“: Trend oder arbeitsrechtliches Risiko?

Was ist „Coffee Badging“?

Das Phänomen „Coffee Badging“ gewinnt zunehmend an Bedeutung: Mitarbeiter erscheinen an einem vorgeschriebenen Präsenztag im Büro, verbringen jedoch nur kurze Zeit am Schreibtisch und stattdessen mehr Stunden im Café oder auf den Fluren im Austausch mit Kollegen. Doch ist dieses Verhalten rechtlich zulässig oder birgt es arbeitsrechtliche Risiken?

Definition von „Coffee Badging“:

„Coffee Badging“ beschreibt eine Büropraxis, bei der Angestellte zwar physisch anwesend sind, jedoch nur für eine kurze Zeit tatsächlich arbeiten. Laut einer Umfrage von „Owl Labs“ aus dem Jahr 2024 haben 38 Prozent der befragten Vollzeitangestellten bereits „Coffee Badging“ betrieben. Besonders in den USA ist dieser Trend verbreitet, wo 44 Prozent der Arbeitnehmer angaben, sich bereits so verhalten zu haben.

Warum gibt es Präsenztage?

Präsenztage haben eine klare Funktion: Sie dienen dem direkten Austausch, der Zusammenarbeit mit Kollegen sowie der Verfügbarkeit für Meetings. Das bloße Vorbeischauen, um kurz präsent zu sein und dann die restliche Zeit im Café zu verbringen, widerspricht diesem Zweck.

Dürfen Arbeitgeber vollständige Anwesenheit verlangen?

Immer mehr Unternehmen, darunter SAP und die Deutsche Bank, fordern ihre Mitarbeiter auf, mindestens drei Tage pro Woche im Büro zu arbeiten. Die Umfrage von „Owl Labs“ zeigt, dass rund ein Drittel der Unternehmen ihre Richtlinien für Remote- und Hybridarbeit in den letzten Jahren überarbeitet hat.

Obwohl es keine gesetzliche Definition für „Präsenztage“ gibt, sind Arbeitnehmer verpflichtet, sich an die betrieblichen Vorgaben zu halten. Wer seinen Arbeitstag nicht wie vereinbart im Büro verbringt, riskiert, dass hybride Arbeitsmodelle hinterfragt und möglicherweise eingeschränkt werden.

Mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen

Wann droht eine Abmahnung oder Kündigung?

Arbeitnehmer, die sich nicht an die Präsenztagsregelungen halten, können unter Umständen arbeitsrechtliche Konsequenzen erwarten. Ein einmaliges „Missverständnis“ bleibt oft folgenlos, aber wiederholtes absichtliches Verstoßen gegen die Präsenzpflicht kann den Arbeitgeber dazu berechtigen, Homeoffice-Privilegien zu entziehen oder sogar Abmahnungen auszusprechen.

Arbeitszeitbetrug durch falsche Zeitangaben

Besonders kritisch wird es, wenn Mitarbeiter ihre Heimreise als Arbeitszeit deklarieren. Wer beispielsweise nur drei Stunden im Büro arbeitet, dann eine Stunde nach Hause pendelt und diese Zeit nicht korrekt aus seiner Arbeitszeit herausrechnet, könnte sich des Arbeitszeitbetrugs schuldig machen. Dies kann schwerwiegende Folgen bis hin zur Kündigung haben.

Tipps für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Arbeitgeber: Klare Kommunikation ist entscheidend

Unternehmen sollten ihre Erwartungen an Präsenztage unmissverständlich kommunizieren. Sollten Mitarbeiter regelmäßig „Coffee Badging“ betreiben, sollte zunächst das Gespräch gesucht werden. So kann geklärt werden, ob die bestehenden Homeoffice-Regelungen angepasst werden müssen.

Arbeitnehmer: Transparenz und Verbindlichkeit

Wer am Präsenztag früher gehen muss, um beispielsweise Kinder abzuholen, sollte dies offen mit dem Arbeitgeber besprechen und sicherstellen, dass die restliche Arbeitszeit zu Hause nachgeholt wird. Eine transparente Kommunikation stärkt das Vertrauen und zeigt Verantwortungsbewusstsein.

Fazit: Balance zwischen Flexibilität und Unternehmensinteressen

Ob „Coffee Badging“ eine harmlose Büropraxis oder ein arbeitsrechtliches Problem darstellt, hängt stark von den betrieblichen Regelungen ab. Klare Vereinbarungen und eine offene Kommunikation zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden und eine produktive Arbeitsumgebung zu fördern.

Bild vom Autor Livia Merla mit Buch

Über den Autor

Livia Merla ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Berlin und geschäftsführende Partnerin der Kanzlei MGP Merla Ganschow & Partner mbB Steuerberater Rechtsanwalt in Berlin Charlottenburg.

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