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„Must-Haves im Arbeitsrecht: Fristen & Formvorschriften im Überblick“

am 12.02.2025 - 10:00 Uhr

Rechtsanwältin für Arbeitsrecht Livia Merla
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Christian Meeser

mit Livia Merla und Christian Meeser

Im Arbeitsrecht sind Fristen und Formvorschriften oft der entscheidende Faktor, um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben. Besonders bei Kündigungen und Arbeitsverträgen können kleine Fehler weitreichende Folgen haben.  Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Kenntnisse im Arbeitsrecht aufzufrischen und sich bestens für die täglichen Herausforderungen zu rüsten. Datum: 12.02.2025 Uhrzeit: 10:00 – 10:40 Uhr Veranstaltung: […]

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#Büropflicht #Homeoffice

„Coffee Badging“ – Was ist das eigentlich? Ist das erlaubt?

Die Praxis des „Coffee Badging“ wird immer häufiger zum Gesprächsthema: Mitarbeiter erscheinen am Präsenztag im Büro, aber statt der vollen Arbeitszeit am Schreibtisch oder im Meetingraum verbringen sie Stunden im Café oder flanieren durch die Flure. Aber ist dieses Verhalten rechtlich unproblematisch oder führt es unweigerlich zu arbeitsrechtlichen Konflikten?

Was genau ist Coffee Badging?

Coffee Badging beschreibt die Situation, in der Mitarbeiter an einem Präsenztag ins Büro kommen, aber statt die gesamte Zeit produktiv zu arbeiten, sich mit Kollegen auf einen Kaffee treffen oder den Tag anderweitig verbringen, ohne die vereinbarte Arbeitszeit vor Ort zu nutzen. Laut einer Umfrage des Videokonferenzanbieters „Owl Labs“ von 2024 haben 38 Prozent der befragten Vollzeitangestellten schon einmal „Coffee Badging“ betrieben. Interessanterweise gaben 65 Prozent dieser „Coffee Badger“ an, schon mal von ihren Arbeitgebern darauf angesprochen worden zu sein. In den USA liegt die Zahl sogar bei 44 Prozent.

Der Kern eines Präsenztages

Laut der Berliner Arbeitsrechtlerin Livia Merla geht der Zweck eines Präsenztages weit über das bloße Erscheinen im Büro hinaus: „Der Präsenztag dient dazu, die Arbeitszeit vor Ort zu nutzen, um für Kollegen, Vorgesetzte oder auch Kunden verfügbar zu sein, Meetings abzuhalten und den Austausch zu fördern.“ Ein bloßes „Vorbeischauen“ für ein kurzes Meeting oder den Austausch bei einem Kaffee widerspricht diesem Ziel und erfüllt nicht den Zweck der Präsenzzeit.

Arbeitgeber können volle Anwesenheit verlangen

Das Thema gewinnt zunehmend an Bedeutung, da viele Unternehmen, darunter SAP und die Deutsche Bank, ihre Mitarbeiter wieder verpflichtend zu mindestens drei Präsenztagen pro Woche ins Büro holen wollen. Laut der „Owl Labs“-Umfrage gaben rund ein Drittel der Befragten an, dass ihr Unternehmen die Richtlinien für Remote- und Hybridarbeit im letzten Jahr geändert hat.

Laut Merla gibt es keine gesetzliche Definition des Begriffs „Präsenztag“, jedoch sind beide Parteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – in der Regel dazu verpflichtet, sich an die vereinbarten Regelungen zu halten. Ein hybrides Arbeitsmodell setzt voraus, dass an den vereinbarten Präsenztagen die reguläre Arbeitszeit im Büro erbracht wird. Andernfalls könnte das Modell seinen hybriden Charakter verlieren und sich zunehmend in Richtung Homeoffice verschieben. Arbeitgeber können daher davon ausgehen, dass der gesamte Arbeitstag vor Ort verbracht wird.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Verstößen

Laut Merla kann der Arbeitgeber bei einem Verstoß gegen die vereinbarte Präsenztagsregelung auf ein Widerrufsrecht in Bezug auf die Homeoffice-Regelung zurückgreifen. Allerdings hängt dies von der Schwere des Verstoßes ab: Handelt es sich um ein einmaliges Missverständnis oder um wiederholtes, absichtliches Verhalten?

Wenn der Weg nach Hause problematisch wird

Die Sache wird besonders kompliziert, wenn Mitarbeiter den Heimweg nicht korrekt aus ihrer Arbeitszeit herausrechnen. Ein Beispiel: Wenn ein Mitarbeiter nach drei Stunden Büroarbeit eine Stunde nach Hause pendelt, müsste er theoretisch den verbleibenden Teil des Arbeitstags zu Hause arbeiten und die Stunde für das Pendeln abziehen. Werden Zeiträume als Arbeitszeiten angegeben, in denen tatsächlich keine Arbeit geleistet wurde, kann dies als Arbeitszeitbetrug gewertet werden – und das kann ernste arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung nach sich ziehen.

Wie sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer damit umgehen?

Livia Merla rät, bei solchen Situationen das Gespräch zu suchen: „Coffee Badging“ könnte ein Zeichen dafür sein, dass die vereinbarte Homeoffice-Regelung nicht passt oder dass unterschiedliche Ansichten über hybride Arbeitsmodelle bestehen. Arbeitgeber sollten daher ihre Erwartungen an Präsenztage klar und deutlich kommunizieren. Wenn das Verhalten wiederholt auftritt, könnten arbeitsrechtliche Konsequenzen folgen – je nach Schwere des Falls.

Für Angestellte empfiehlt Merla vor allem Transparenz. Wer beispielsweise am Präsenztag früher gehen muss, um Kinder abzuholen, aber plant, zu Hause weiterzuarbeiten, sollte dies dem Arbeitgeber frühzeitig mitteilen und sicherstellen, dass dies in Ordnung ist. Wer sich an die vereinbarten Regeln hält und offen kommuniziert, zeigt Verantwortungsbewusstsein und stärkt das Vertrauen des Arbeitgebers.

Fazit: Klarheit und Kommunikation sind der Schlüssel

Ob Coffee Badging ein harmloses Phänomen oder ein arbeitsrechtlicher Konflikt ist, hängt letztlich davon ab, wie klar die Regeln zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer definiert sind. Kommunikation und Transparenz sind entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden und eine produktive, faire Arbeitsumgebung zu schaffen.