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„Must-Haves im Arbeitsrecht: Fristen & Formvorschriften im Überblick“

am 12.02.2025 - 10:00 Uhr

Rechtsanwältin für Arbeitsrecht Livia Merla
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Christian Meeser

mit Livia Merla und Christian Meeser

Im Arbeitsrecht sind Fristen und Formvorschriften oft der entscheidende Faktor, um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben. Besonders bei Kündigungen und Arbeitsverträgen können kleine Fehler weitreichende Folgen haben.  Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Kenntnisse im Arbeitsrecht aufzufrischen und sich bestens für die täglichen Herausforderungen zu rüsten. Datum: 12.02.2025 Uhrzeit: 10:00 – 10:40 Uhr Veranstaltung: […]

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AU-Bescheinigungen über Online-Portale? Was für eine rechtsgültige Krankschreibung erforderlich ist

Immer häufiger bieten Online-Portale die Möglichkeit, mit nur wenigen „Mausklicks“ Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu erhalten: Symptome angeben, Krankheitsdauer wählen, Zahlungsmethode bestätigen – und schon ist das Attest auf dem Weg, teilweise sogar im elektronischen Verfahren abrufbar. Doch dieses wachsende Angebot sorgt für kontroverse Diskussionen, vor allem unter Arbeitgebern: Müssen Unternehmen solche Bescheinigungen akzeptieren?

Rechtsgültigkeit und Beweiswert

Der Knackpunkt liegt vor allem im Beweiswert. Laut der AU-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ist für eine rechtsgültige Krankschreibung ein persönlicher, telefonischer oder zumindest video-basierter Arztkontakt erforderlich (§ 4 Abs.5 AU-Richtlinie). Fehlt dieser direkte Kontakt, steht die Glaubwürdigkeit des Attests auf wackeligen Beinen.

Doch wie sollen Arbeitgeber sicherstellen, dass dieser Kontakt wirklich stattgefunden hat? Besonders schwierig wird es, wenn die Bescheinigung über das elektronische Abrufverfahren eingereicht wird – in diesem Fall erhalten Arbeitgeber keine Informationen mehr darüber, welcher Arzt das Attest ausgestellt hat. Eine Ausnahme bilden nur die Bescheinigungen von Privatarztpraxen, deren Atteste nicht elektronisch übermittelt werden.

Was tun bei Zweifeln?

Bei Zweifeln am Attest kann es sinnvoll sein, das Gespräch mit dem betroffenen Mitarbeiter zu suchen. Denn Hand aufs Herz: In der Regel stellt man die Arbeitsunfähigkeit seiner Mitarbeiter nicht ohne triftigen Grund infrage. Ein einmaliger Krankheitsfall muss nicht sofort Anlass zur Sorge geben, doch wenn Zweifel aufkommen, steckt oft eine längere Vorgeschichte dahinter.

In solchen Fällen sollten Arbeitgeber sehr vorsichtig sein und erst in absoluten Härtefällen die Lohnfortzahlung einstellen. Denn eine nachvollziehbare Klärung der Situation wird sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Mitarbeiter Klarheit und Vertrauen schaffen.

Unser Tipp : Eine faire Lösung finden

Wie sollte ein fairer Umgang mit solchen Fällen aussehen? Eine gute Lösung könnte sein, die Kommunikation zu intensivieren: Arbeitgeber könnten die Möglichkeit bieten, in einem persönlichen Gespräch oder einer Video-Sprechstunde die Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen. Auf diese Weise wird der rechtlich notwendige Kontakt sichergestellt und die Glaubwürdigkeit des Attests gestärkt.