Arbeitsrecht-Anwalt für Führungskräfte & leitende Angestellte
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützen leitende Angestellte und Führungskräfte in Berlin und Bundesweit.
Führungskräfte und leitende Angestellte stehen im Arbeitsrecht vor besonderen Herausforderungen. Sie übernehmen in Unternehmen eine entscheidende Rolle und tragen besondere Verantwortung. Daher stehen Führungskräfte sowohl bei dem Beginn des Arbeitsverhältnisses als auch bei dessen Beendigung in der Regel vor besonderen Herausforderungen.
Häufig beinhalten Arbeitsverträge Zielvereinbarungen oder Beteiligungsmodelle. Auch Umsatz- oder Gewinnbeteiligungen sind hier nicht selten. Daher ist bereits eine gute Vertragsgestaltung die Grundlage einer guten Zusammenarbeit.
mgp berät und vertritt Führungskräfte in allen arbeitsrechtlichen Belangen.
Leitende Angestellte nehmen in der Regel eine Zwischenposition ein. Aus Sicht der anderen Mitarbeiter stehen leitende Angestellte im Lager des Arbeitgebers. Für die Geschäftsführung sind sie reguläre Arbeitnehmer, wenn auch mit besonderer Verantwortung. Diese besondere Situation bedarf einer speziellen Beratung und Expertise.
Probleme beginnen oftmals schon bei der Vertragsgestaltung. Zunächst ist nämlich in der Regel zu klären, ob es sich auch tatsächlich um einen leitenden Angestellten und dessen besonderer Handlungsbefugnisse handelt. Nur weil so mancher Arbeitsvertrag von einem leitenden Angestellten spricht, heißt dies nicht, dass der jeweilige Arbeitnehmer in der Durchführung des Arbeitsverhältnisses auch tatsächlich ein solcher gewesen ist. Bei genauerer Betrachtung sind die Befugnisse in der Realität häufig gar nicht so weitreichend wie die eines leitenden Angestellten.
Diese Weichenstellung hat jedoch entscheidenden Einfluss auf die weitere Strategie im Falle eines Kündigungsschutzprozesses.
Viele gehen fälschlicherweise davon aus, dass Sie als leitender Angestellter keinen Kündigungsschutz genießen. Das stimmt so jedoch nicht. Auch leitende Angestellte fallen grundsätzlich unter das Kündigungsschutzgesetz und genießen Kündigungsschutz. Ausnahmsweise können Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess jedoch einen Auflösungsantrag stellen und werden gleichzeitig zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet. Wie man sieht, steckt die Tücke im Detail.
Besonders in Konfliktsituationen, wie bei Kündigungen oder Restrukturierungen, stehen Führungskräfte oft im Mittelpunkt. Dabei geht es nicht nur um finanzielle Aspekte, sondern auch um Ihren Ruf und Ihre berufliche Zukunft. Oftmals ist eine einvernehmliche und gesichtswahrende Trennung das Ziel. Hier bedarf es einer guten Strategie und Fingerspitzengefühl, um für Sie das Beste Ergebnis zu erzielen.
Wir verstehen, dass in solchen Situationen Schnelligkeit, Diskretion und strategisches Geschick entscheidend sind.
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- Kündigungsschutzprozesse
- Abfindungsverhandlungen
- Gestaltung von Aufhebungsverträgen
- Bonusansprüche und variable Vergütung
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