Abfindungs-Rechner

Haben Sie Anspruch auf Abfindung?

Erfahren Sie die Höhe der möglichen Abfindung mit wenigen Klicks.

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  • Einfaches Herausfinden ob AbfindungsAnspruch besteht
  • Wie hoch kann die Abfindungssumme sein?
  • Wie sind die nächsten Schritte?

So funktioniert der Abfindungsrechner

Eine Abfindung bei einer Kündigung zu erhalten, verlangt oftmals eine gute Strategie, viel Verhandlungsgeschick und hängt größtenteils von den Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage ab.

Mit dem Abfindungsrecher finden schnell heraus ob ein Anspruch auf eine Abfindung zusteht und welche Abfindungssumme realistisch ist.

Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass einem gekündigten Arbeitnehmer automatisch ein Anspruch auf eine Abfindung zusteht.

Grundsätzlich gibt es bei einer Kündigung keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Nur in wenigen Ausnahmefällen besteht ein Anspruch auf eine Abfindung.

Wie wird die Höhe der Abfindung berechnet?

Der Großteil der arbeitsgerichtlichen Prozesse wird durch einen Vergleich und die Zahlung einer Abfindung beendet.

Die Höhe der Abfindung bei einer Kündigung wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Es gibt jedoch keine starren Grenzen oder festgeschriebene Höhe der Abfindung. Im Endeffekt hängt die Höhe der Abfindung alleine vom Verhandlungsgeschick und der Hartnäckigkeit des Anwaltes oder Verhandlungspartners und den Erfolgschancen des Kündigungsschutzprozesses ab. Faktoren, die die Höhe der Abfindung beeinflussen, sind unter anderem:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit eines Arbeitnehmers
  • Höhe des Gehaltes
  • Größe des Unternehmens
  • Grund der ausgesprochenen Kündigung
  • persönliche Beziehung des Arbeitnehmers zum Arbeitgeber

Auch wenn es keine festgelegte Höhe für eine Abfindung gibt, gehen die Arbeitsgerichte meist von einer „Regelabfindung“ in Höhe von 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr aus. Dies ist gesetzlich ungeschrieben Mindestmaß, wenn man in die Verhandlung über eine Abfindung bei einer Kündigung einsteigt. Je besser ihre Verhandlungsposition ist, desto mehr steigt die Abfindungssumme. Sprich „Je unwirksamer die Kündigung – desto höher ist die Chance auf eine hohe Abfindung“. In den aller meisten Fällen wird eine Abfindung zwischen 0,5 und einem vollen Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr als angemessen angesehen. Eine Regelabfindung ist jedoch nur ein allgemeiner Maßstab für die Berechnung einer Abfindung. Oft kann durch taktisches Vorgehen und Verhandlungsgeschick eine weitaus höhere Abfindung erzielt werden. Dies kommt auf den Einzelfall an und ist daher von Fall zu Fall verschieden. 

Beispiel für die Berechnung einer Abfindung:

Verdient ein Arbeitnehmer 3.000,00 Euro brutto im Monat und ist er seit 4 Jahren im Betrieb beschäftigt, beträgt die Regelabfindung 6.000,00 € brutto. 

Mit dem Abfindungsrechner können Sie anhand von Ihren persönlichen Angaben noch einfacher herausfinden welche Abfindungssumme für Sie möglicherweise herausgeholt werden kann.