Annahmeverzugslohn im Kündigungsschutzprozess: Wie Arbeitgeber mit Jobangeboten Kosten vermeiden

I. Kündigungsschutzprozess: Annahmeverzugslohn als Risiko
Wer als Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess unterliegt, steht vor zwei großen Problemen. Erstens darf der Mitarbeiter an seinen Arbeitsplatz zurückkehren. Zweitens wird es finanziell schnell teuer. Denn der Arbeitgeber schuldet Annahmeverzugslohn.
Das bedeutet konkret: Für die gesamte Dauer des Prozesses nach Ablauf der Kündigungsfrist muss der Arbeitnehmer so gestellt werden, als hätte er die ganze Zeit gearbeitet. Löhne und Gehälter werden rückwirkend nachgezahlt, auch wenn der Mitarbeiter in dieser Zeit gar nicht beschäftigt war. In vielen Fällen summieren sich hier schnell fünfstellige Beträge.
II. Arbeitgeber-Taktik: Jobangebote als strategisches Mittel
Um dieses Risiko abzumildern, greifen viele Arbeitgeber zu einem geschickten Mittel. Sie senden dem gekündigten Arbeitnehmer passende Jobangebote zu. Was fürsorglich klingt, ist in Wahrheit eine klare Taktik: Der Arbeitnehmer soll sich auf andere Stellen bewerben, um den Schaden für den Arbeitgeber zu mindern. Denn wer Annahmeverzugslohn verlangt, ist verpflichtet, seiner Schadensminderungspflicht nachzukommen. Dazu gehört insbesondere, sich ernsthaft um eine neue Beschäftigung zu bemühen. Verweigert ein Arbeitnehmer dies oder verschickt er lediglich Alibi-Bewerbungen, kann ihm böswilliges Unterlassen vorgeworfen werden.
Die Folge: Der Anspruch auf Annahmeverzugslohn entfällt.
III. Gerichtliche Klarstellung: Fake-Bewerbungen fliegen auf
LAG Köln, 07.01.2025 – 7 SLa 78/24
Das Landesarbeitsgericht Köln hat hierzu ein wegweisendes Urteil gefällt. Demnach müssen Arbeitnehmer bei Verdacht auf Scheinbewerbungen nicht nur offenlegen, dass sie Bewerbungen verschickt haben. Sie müssen auch Auskunft über deren Inhalt und Form geben. Im Zweifel können Arbeitgeber sogar die Vorlage von Kopien verlangen.
Im entschiedenen Fall hatte sich ein Arbeitnehmer vielfach beworben, aber stets ohne Resonanz, obwohl die Branche dringend Fachkräfte suchte. Für Gericht und Arbeitgeber war klar: Es handelte sich nicht um ernsthafte, sondern um reine Alibi-Bewerbungen.
Die Konsequenz: Kein Annahmeverzugslohn.
IV. Konsequenzen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Was Arbeitnehmer beachten müssen
Arbeitnehmer, die Annahmeverzugslohn beanspruchen, müssen ihre Bewerbungsbemühungen ernsthaft und nachweisbar betreiben. Halbherzige Bewerbungen oder „Fake-Bewerbungen“ können zum Verlust der Ansprüche führen. Zudem kann das Gericht verlangen, dass Inhalte der Bewerbungen offengelegt werden.
- Was Arbeitgeber beachten sollten
Für Arbeitgeber sind Jobangebote an gekündigte Arbeitnehmer ein starkes taktisches Mittel. Sie dokumentieren, dass es zumutbare Alternativen gibt, und können so die Risiken eines Kündigungsschutzprozesses deutlich reduzieren. Parallel dazu kann auch der Abschluss eines Aufhebungsvertrags sinnvoll sein, um Prozesse und hohe Kosten zu vermeiden.
V. Fazit: Prozessrisiken strategisch steuern
Jobangebote im Kündigungsschutzprozess sind kein Zeichen von Fürsorge, sondern eine klare taktische Maßnahme. Arbeitgeber können damit die hohen Risiken des Annahmeverzugslohns reduzieren. Arbeitnehmer hingegen müssen verstehen, dass halbherzige Bewerbungen auffallen und teuer werden können.
Unser Tipp: Arbeitgeber sollten diese Möglichkeit kennen und strategisch einsetzen. Arbeitnehmer wiederum müssen ihre Bewerbungsbemühungen ernsthaft und nachweisbar dokumentieren.
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FAQ zum Annahmeverzugslohn
1. Was versteht man unter Annahmeverzugslohn?
Annahmeverzugslohn ist der Lohn, den ein Arbeitgeber zahlen muss, wenn eine Kündigung unwirksam ist und der Arbeitnehmer so behandelt wird, als hätte er die ganze Zeit weitergearbeitet.
2. Wie lange besteht Anspruch auf Annahmeverzugslohn?
Der Anspruch läuft ab dem Ende der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses. Je länger das Verfahren dauert, desto höher sind die Nachzahlungen.
3. Wie können Arbeitgeber Annahmeverzugslohn vermeiden?
Arbeitgeber können das Risiko verringern, indem sie gekündigten Arbeitnehmern geeignete Stellenangebote zukommen lassen. Nimmt der Arbeitnehmer diese nicht wahr, kann sein Anspruch entfallen.
4. Was passiert bei Scheinbewerbungen des Arbeitnehmers?
Gerichte erkennen Scheinbewerbungen schnell. Arbeitnehmer müssen ihre Bemühungen belegen – auch mit den Inhalten ihrer Bewerbungen. Wer sich nicht ernsthaft bemüht, riskiert den Verlust seines Anspruchs.
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