Wir halten Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Personaler mit unseren Blog-Beiträgen auf den neuesten Stand. Wir beantworten die Frage, ob während der Arbeit gestreikt werden darf: Am Freitag, dem 20.09.2019, sind viele Bürger, Schüler und Arbeitnehmer auf die Straße gegangen und haben für Veränderungen in der Klimapolitik gestreikt.

Wer darf streiken?

In Deutschland existiert kein politisches Streikrecht. Weder im Grundgesetz noch in einem anderen Gesetzbuch ist das Recht auf einen Streik im Wortlaut niedergeschrieben. Dennoch gibt es ein ungeschriebenes Streikrecht, als Ausfluss des Kollektivrechts. Mit einem Streik im Arbeitsrecht ist daher die gemeinsame Verweigerung der Erfüllung der Arbeitskraft gemeint, um den bestreikten Arbeitgeber oder einen Arbeitgeberverband zu einem oder mehreren Zugeständnissen zu bewegen.

Am Aktionstag der Bewegung „Fridays for Future“ können Arbeitnehmer nicht einfach streiken. Der Streik rund um die Klimapolitik hat eben keinen tariflichen Zweck und wird von keiner Gewerkschaft getragen.

Was droht bei einem politischen Streik?

Nimmt ein Arbeitnehmer an einem politischen Streik teil, ohne hierfür einen Urlaubsantrag gestellt und Urlaub genehmigt bekommen zu haben, verliert der Arbeitnehmer seinen Gehaltsanspruch. Kommt der Arbeitnehmer seiner Dienstpflicht nicht nach, so kann das der Arbeitgeber als Arbeitsverweigerung sehen. Der Arbeitgeber könnte den Arbeitnehmer abmahnen, wäre aber auch ohne vorherige Abmahnung zur ordentlichen oder fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt. Zwar kann gegen eine solche Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorgegangen werden, die Erfolgsaussichten sind bei einer Arbeitsverweigerung eher als gering einzuschätzen.

Einstellung der Gewerkschaften?

Gewerkschaften wie ver.di und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) befürworten die Teilnahme an solchen Aktionstagen, wie der von „Fridays of future“. Aber auch diese warnen vor Problemen mit dem Arbeitgeber und rufen daher zur Teilnahme am Streit außerhalb der üblichen Arbeitszeit auf.

Tipp für den Arbeitnehmer:

Arbeitnehmer sollten rechtzeitig Urlaub beantragen. Sie können auch mit Ihrem Arbeitgeber sprechen, ob Freizeitausgleich für Überstunden genommen werden kann. Arbeitnehmer sollten aber auch durchaus Verständnis haben, wenn der Arbeitgeber nicht so politisch unterwegs ist. Ein Recht auf Urlaub in Abwägung mit den betrieblichen Belangen besteht eben nicht unbedingt.