Haben Schwangere bei Massenentlassungen Kündigungsschutz? 

Nach einem aktuellen EuGH-Urteil sind Schwangere nicht vor Massenentlassungen geschützt (EuGH, Urteil vom 22.02.2018 – Az.: C-103/16).

Fall:

Eine spanische Arbeitnehmerin wurde im Zuge einer Massenentlassung durch ihren Arbeitgeber gekündigt. Hiergegen erhob die Arbeitnehmerin eine Kündigungsschutzklage. Die spanischen Gerichte lehnten Ihren Antrag ab und stellten fest, die Kündigungen seien wirksam.

Wie hat der Europäische Gerichtshof entschieden?

Der EuGH entschied, dass die Kündigung einer Schwangeren dann möglich ist, wenn der Arbeitgeber gezwungen ist Massenentlassungen vorzunehmen. Jedoch muss der Arbeitgeber der zu kündigenden Arbeitnehmerin mit der Kündigung die Gründe schriftlich mitteilen, warum sie im Zuge der Massenentlassung gekündigt wird. Dabei müssen sachliche Kriterien benannt werden, die nicht auf die Schwangerschaft der Klägerin schließen dürfen.

Was muss die betroffene Arbeitnehmerin bei Kündigung tun?

Sollten Sie eine Kündigung in der Schwangerschaft erhalten haben, lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten. Auch wenn der Arbeitgeber meint es läge eine Massenentlassung vor, so betrifft diese meist nur einzelne Abteilungen des Unternehmens. Oft ist die Weiterbeschäftigung der schwangeren Arbeitnehmerin weiterhin möglich. Eine Kündigung sollte ohne anwaltliche Prüfung nicht einfach hingenommen werden.