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„Überstunden clever managen“

am 24.04.2024 - 10:00 Uhr

Rechtsanwältin für Arbeitsrecht Livia Merla
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Christian Meeser

mit Livia Merla und Christian Meeser

Überstunden gehören immer mal wieder zum Berufsleben dazu, aber wie können wir als Arbeitgeber oder HR-Verantwortlicher sicherstellen, dass sie effektiv und rechtlich korrekt gehandhabt werden?   Lassen Sie uns auch darüber sprechen, wie wir verhindern können, dass Überstunden nicht außer Kontrolle geraten und Arbeitnehmer ungewollt Überstunden ansammeln.  Datum: 24.04.2024 Uhrzeit: 10.00 – 10.30 Uhr Veranstaltungsort: Online […]

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#Sonstiges

Betriebliche Übung

Die betriebliche Übung ist gesetzlich nicht geregelt und wurde durch die höchstrichterliche Rechtsprechung entwickelt. Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aufgrund derer der Arbeitnehmer darauf vertrauen darf, dass diese Verhaltensweisen auch in Zukunft auf das Arbeitsverhältnis angewandt werden.

Was ist eine betriebliche Übung? 

Folgende Verhaltensweisen des Arbeitgebers können als sogenannte betriebliche Übung gelten:

  • Zahlung von Weihnachts- und/oder Urlaubsgeld
  • Gestattung privater Internetnutzung
  • Zahlung von Essensgeld bzw. Subventionierung des Kantinenessens
  • Übernahme von Fortbildungskosten
  • Freiwillige Freistellung an bestimmten Tagen

Arbeitnehmer können hierbei dauerhaft rechtliche Ansprüche gegen ihren Arbeitgeber geltend machen. Umgekehrt fragen Arbeitgeber sich, welche Möglichkeiten es gibt eine entstandene betriebliche Übung beseitigen bzw. von vornherein zu verhindern.

Wie entsteht eine betriebliche Übung?

Zunächst entsteht eine betriebliche Übung nur dort, wo keine individuelle oder kollektive Vereinbarung in einem Arbeits- oder Tarifvertrag vorhanden ist. Weiterhin ist erforderlich, dass die Vergünstigung regelmäßig und vorbehaltlos wiederholt wird. Gleichförmig meint, aufgrund gleicher Berechnungsgrundlage. Bei der Regelmäßigkeit kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, wie der Arbeitnehmer das Verhalten des Arbeitgebers auffasst. Wenn aus der Sicht eines unbeteiligten und objektiven Dritten davon ausgegangen werden durfte, der Arbeitgeber wollte sich auch in Zukunft so verhalten, wie er das zuvor regelmäßig getan hat, kann die betriebliche Übung entstehen. Es kommt auf die Art, Dauer und Intensität der Leistung etc. an. Weiterhin ist erforderlich, dass die Verhaltensweise nicht nur einen einzelnen Arbeitnehmer betrifft, sondern den weit überwiegenden bzw. zumindest einem abgrenzbaren Teil der Belegschaft begünstigt. Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitgeber beabsichtigte sich rechtlich zu binden.

Welche Auswirkungen hat eine betriebliche Übung?

Bei der betrieblichen Übung kommt es zu einer (mündlichen) Änderung des Arbeitsvertrages und der Arbeitgeber wird vertraglich verpflichtet, dem Arbeitnehmer die in der Vergangenheit gewährten Leistungen auch für die Zukunft zu gewähren.

Welche Besonderheiten gelten im öffentlichen und kirchlichen Dienst?

Gemäß § 2 Abs. 3 TVöD i.V.m. den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes sind Nebenabreden wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Diese konstitutive Schriftformklausel verhindert, dass im öffentlichen Dienst bei Nebenabreden aufgrund einer betrieblichen Übung ein Anspruch auf die Leistung besteht (LAG Baden-Württemberg 12.09.2013 – 11 Sa 37/13). Hintergrund ist, dass tarifliche Formvorschriften Rechtsnormcharakter haben. Insofern gilt dies nicht für die formulierten Schriftformklauseln in den kirchlichen Kollektivvereinbarungen, wie z.B. AVR-Caritas oder BAT-KF.

Kann das Entstehen einer betrieblichen Übung verhindert werden?

Stellt der Arbeitgeber seine Verhaltensweisen von vornherein unter einem Freiwilligkeitsvorbehalt mit Widerrufsmöglichkeit verhindert er das Entstehen der betrieblichen Übung. Das Heißt. Dass der Arbeitgeber die Leistung oder Vergünstigung ausdrücklich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung und somit freiwillig gewährt hat. Das Entstehen der betrieblichen Übung wird im Arbeitsvertrag durch „doppelte Schriftformklausel“ verhindert. Das bedeutet, dass zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart wurde, dass alle Vertragsänderung schriftlich erfolgen dürfen und eine Änderung dieses Schriftformerfordernis ebenfalls schriftlich erfolgen muss.

Kann eine betriebliche Übung beendet werden?

Eine betriebliche Übung kann nicht mehr einseitig vom Arbeitgeber beendet werden, aus diesem Grund ist es schwer diese zu beenden. In der Praxis unterlaufen den Arbeitgebern regelmäßig Fehler. Der Arbeitgeber muss entweder einen Aufhebungsvertrag mit den betreffenden Arbeitnehmern schließen oder eine Änderungskündigung aussprechen. Die Voraussetzungen sind hoch und hängen in der Regel von der Zustimmung des Arbeitnehmers ab.

Die negative oder gegenläufige betriebliche Übung wird vom Bundesarbeitsgericht seit 2009 nicht mehr akzeptiert, um eine betriebliche Übung zu beenden. Und auch durch eine Betriebsvereinbarung kann diese ohne Zustimmung des Mitarbeiters nicht aufgehoben werden, da im Arbeitsrecht das Günstigkeitsprinzip gilt. Vereinfacht gesprochen bedeutet dies, dass bei mehreren vertraglichen Regelungen immer die gilt, die für den Arbeitnehmer am günstigsten ist.

Tipp: Hilfe bei arbeitsrechtlichen Fragen

Die betriebliche Übung birgt die Gefahr erheblicher finanzieller und organisatorischer Folgen für den Arbeitgeber. Arbeitnehmer können unter Umständen langfristig Rechte gegen den Arbeitgeber geltend machen. Hierbei kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Lassen Sie sich im Einzelfall kompetent von Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin beraten, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

Bild vom Autor Livia Merla

Über den Autor

Livia Merla ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Berlin und geschäftsführende Partnerin der Kanzlei MGP Merla Ganschow & Partner mbB Steuerberater Rechtsanwalt in Berlin Charlottenburg.

Livia Merla

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